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Polizeipräsident

© Heinrich

Berliner Polizeipräsident Glietsch: "Wir haben wieder eine Zunahme der Rohheitsdelikte"

Polizeipräsident Glietsch im Gespräch mit dem Tagesspiegel: Er glaubt an eine Trendwende bei der Jugendkriminalität, lehnt Beamten-Kennzeichnung ab und ist gegen Umweltzonen-Sonderkontrollen.

Herr Glietsch, müssen Myfest-Besucher am 1. Mai in Kreuzberg künftig damit rechnen, von Polizisten mit einem Schlagstock niedergeprügelt zu werden, weil sie möglicherweise beim Einsatz im Weg stehen?

Nein. Unsere Strategie ist seit Jahren erfolgreich: Wir gehen gezielt gegen Gewalttäter vor. Wo immer es geht, vermeiden wir, Unbeteiligte in Mitleidenschaft zu ziehen. Denn das kann nur zu negativen Folgen für die Polizei führen. Wenn es in diesem Jahr an einer Stelle zu einem solchen Vorkommnis gekommen ist, dann ist das ein Betriebsunfall. Das ändert aber nichts daran, dass die Strategie stimmt und dass die Mitarbeiter dahinterstehen. Aber es gibt Situationen, wo aus einer Menge heraus massive Gewalttätigkeiten gegen Beamte begangen werden. Dann müssen wir gegen die Menschenmenge einschreiten, auch wenn nicht jeder in der Menge Gewalttäter ist.

Nun hat es hier aber offenbar einen Befehl eines Hundertschaftsführers gegeben, auch Reizgas und den Schlagstock gegen vermeintlich Unbeteiligte einzusetzen.

Der Hundertschaftsführer hat gesagt, er habe mit seinen Beamten vor einer Menschenmenge gestanden, aus der heraus Mitarbeiter massiv angegriffen worden sind. Er sagt, die Angehörigen seiner Einheit hatten im Durchschnitt 20 Treffer – Flaschenwürfe, Steinwürfe. Und in dieser Situation hat er den Einsatz von Tonfa und Reizgas freigegeben. Ich habe gelesen, dass der Berliner Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann als der Verteidiger der Geschädigten in einem Brief an den Innensenator bestreitet, dass dies rechtmäßig war. Das Schreiben ist aber bei mir noch nicht eingegangen. Die Staatsanwaltschaft, die den Einstellungsbescheid geschrieben hat, müsste von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen den Hundertschaftsführer einleiten, wenn sie zu der Überzeugung kommt, dass die Freigabe dieser Einsatzmittel rechtswidrig war. Davon ist mir bisher nichts bekannt.

Ist es nicht laut Polizeivorschrift per se verboten, am Boden liegende Personen mit einem Schlagstock zu prügeln?

Wenn schon am Boden liegende Personen noch mit dem Tonfa traktiert werden, also Wehrlose, die sich nicht mehr aggressiv verhalten, dann ist das rechtswidrig, keine Frage.

Sie müssen ein Aufklärungsinteresse haben, denn zur erfolgreichen Befriedung des 1. Mai gehört, dass es gelungen ist, gezielt Straftäter zu greifen und nicht Solidarisierungen zu provozieren.

Ich habe das denkbar größte Aufklärungsinteresse. Ich weiß leider auch aus Erfahrung, dass es Situationen gibt, in denen die Aufklärung, die ich mir wünsche, nicht möglich ist.

Nicht möglich, weil in den Reihen der Polizei doch noch ein Korpsgeist herrscht – nach dem Motto: Wir haben nichts gesehen, wir haben nichts gemacht?

Da kenne ich Sachverhalte, in denen viel mehr dafür gesprochen hat, dass es einen Korpsgeist gibt. Ob Beamte einer geschlossenen Einheit, die massiv mit Steinen und Flaschen beworfen werden, mitbekommen, was der Kollege nebenan tut, ist eine Frage, die ich nicht ohne Weiteres mit Ja beantworten kann. Es ist natürlich nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass im Einzelfall jemand etwas gesehen hat und dann sagt, er habe nichts gesehen. Aber aus der Tatsache, dass die Aufklärung in diesem Fall nicht so gelungen ist, wie wir uns das wünschen, kann ich nicht zwingend schlussfolgern, dass das an Kameraderie liegt. Die Staatsanwaltschaft sagt: In dieser Situation muss nicht jeder alles gesehen haben.

Immerhin sind 14 Beamte, die am Tatort anwesend waren, identifiziert worden. Keiner will etwas gesehen haben?

Vielleicht hat einer was gesehen, vielleicht aber auch nicht. Unterstellungen oder Vermutungen helfen da nicht weiter.

Sie haben bereits für das Spezialeinsatzkommando eine individuelle Kennzeichnung eingeführt. Im Sommer hatten sie angekündigt, dass Sie auch über individuelle Kennzeichnung in geschlossenen Einheiten nachdenken, wenn es einen Fall gibt, bei dem der Täter nicht identifiziert werden kann. Ist der vorliegende Fall ein solcher?

Nein. Ich habe vor zwei Jahren mit Zustimmung der Beschäftigungsvertretungen die Gruppenkennzeichnung eingeführt und gesagt: Wir schauen mal, ob das ausreicht. Hier ist es so gewesen, dass die Gruppenkennzeichnung ausgereicht hat zur Identifizierung der Mitarbeiter, die dort eingesetzt waren – weil ein Foto gemacht worden ist, das allerdings die Tathandlung nicht dokumentiert hat. Es hat sich aber kein Zeuge die Gruppenkennzeichnung gemerkt. Auch nicht die geschädigte Frau. Eine individuelle Kennzeichnung hätte überhaupt nichts geändert. Wenn Zeugen sich eine vierstellige Nummer nicht merken, dann spricht nichts dafür, dass sie sich eine fünfstellige Nummer gemerkt hätten.

In diesem Fall konnten die Zeugen und das Opfer sich gar keine Nummer merken, weil sie die Augen voller Tränengas hatten. Sie sind also gegen die individuelle Kennzeichnung, weil Zeugen nicht in der Lage sind, sich eine fünfstellige Nummer zu merken?

Nachdem ich erst vor zwei Jahren die Gruppenkennzeichnung eingeführt habe, muss ich doch ein Argument haben, um jetzt die individuelle Kennzeichnung einzuführen. Dazu brauche ich folgenden Fall: Es ist eine Straftat angezeigt worden, wir haben die fünf bis zehn Mitarbeiter der Gruppe identifiziert, aber es ist uns wegen der fehlenden Individualkennung nicht gelungen, den einen zu ermitteln, der die Tat begangen hat.

Nochmal: Was spricht gegen eine individuelle Kennzeichnung?

Ich muss meinen Mitarbeitern erklären können, warum die Gruppenkennzeichnung nicht reicht, die ich vor zwei Jahren eingeführt habe. Das kann ich zurzeit nicht. Dagegen spricht auch, das es bundesweit keine individuelle Kennzeichnung von geschlossenen Einheiten gibt. Die Mitarbeiter fragen sich, warum die Berliner Beamten bundesweit die einzigen sein sollen.

Themenwechsel: Wie entwickeln sich die Zahlen beim Thema Jugendgewalt?

Ich gehe davon aus, dass wir in der neuen Kriminalitätsstatistik wieder eine Zunahme bei den Rohheitsdelikten haben. Genaueres kann ich aber noch nicht sagen.

Die Täter werden immer jünger, und es werden immer mehr. Haben Sie Hoffnung, dass dieser Trend gebremst wird?

Ja. Da bin ich ganz sicher. Man muss kontinuierlich und mit langem Atem an dem Thema arbeiten. Das tun wir inzwischen nicht allein, sondern in enger Zusammenarbeit mit Partnern, etwa mit der Staatsanwaltschaft beim Intensivtäterkonzept für junge Gewalttäter mit zehn oder mehr Straftaten. Ich bin sicher, dass die Entwicklung schlimmer aussähe, wenn wir nicht vor vier Jahren mit diesem Konzept begonnen hätten. Und ich zweifle nicht, dass sich die Erfolge einstellen werden.

Sie meinen, weil sich herumspricht, dass der Staat nicht zahnlos ist?

Es ist wichtig, dass sich herumspricht, dass der Staat bei Gewalt empfindlich reagiert. Das Ziel bei Prävention und Strafverfolgung ist: Wir greifen möglichst frühzeitig ein. Junge Kriminelle, die fünf Straftaten begangen haben, werden künftig im Schwellentäterkonzept erfasst. Wir haben die Schwelle abgesenkt, an der wir mit der intensiven Betreuung durch immer denselben Sachbearbeiter beginnen, und prüfen zusammen mit den anderen Beteiligten, welche Maßnahme angemessen ist. Das kann nach der fünften Tat ein Haftbefehl und Jugendstrafe sein, aber auch die Entscheidung abzuwarten, weil alle Beteiligten den Eindruck haben, dass die Maßnahmen ausreichen, um den Jugendlichen auf den richtigen Weg zu bringen. Es geht ja nicht nur darum, mit der vollen Härte des Gesetzes zuzuschlagen.

Sie wollen die Kriminalitätsstatistik nach Orten differenzieren. Verstehen Sie das als Handlungsanweisung an die Politik?

Ich glaube nicht, dass bei der Verteilung der Kriminalität im öffentlichen Raum, die wir ab dem kommenden Jahr auf Ortsebene darstellen, sehr viel Neues zum Vorschein kommt. Es ist nur eine genauere, eine präzisere Information der Öffentlichkeit. Es geht uns bei der Darstellung darum, deutlich zu machen, wo man besonders hingucken und handeln muss, um bestimmten Entwicklungen entgegenzusteuern, und zwar nicht nur durch die Polizei.

Wird es neue Problemkieze geben?

Nein. Wir stellen fest, dass unsere Zahlen zur Kriminalität im öffentlichen Raum weitgehend mit den Erkenntnissen des Sozialatlas übereinstimmen: Dort, wo die sozialen Brennpunkte sind, da ist auch die Kriminalitätsbelastung höher als anderenorts.

Als sie 2004 erstmals die Problemkieze auflisteten, war von Stigmatisierung die Rede. Diesen Vorwurf fürchten sie jetzt nicht?

Nein. Wir kommen damit ja dem ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit des Abgeordnetenhauses nach. So wie wir es machen, ist das auch keine Stigmatisierung. Dann müsste man auch sagen, der Sozialatlas ist eine Stigmatisierung mit seiner Herausarbeitung von sozialen Brennpunkten.

Durch den Hauptstadtvertrag erhält Berlin jährlich 22 Millionen Euro mehr für Sicherheitsaufgaben. Wird das Geld dazu benutzt, modernere Fahrzeuge zu kaufen, damit die Polizei auch den Anforderungen der Umweltzone genügt?

Wir haben von den 22 Millionen Euro, die es 2008 mehr gibt, nur insofern etwas, als der Finanzsenator in Erwartung dieser Summe auf ursprünglich beabsichtigte Kürzungen bei der Polizei von 4,4 Millionen Euro verzichtet hat. Diese Summe nutzen wir aber in der Tat auch für neue Fahrzeuge.

Bis heute gibt es lediglich 1000 Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone. Umweltsenatorin Lompscher hat bekräftigt, dass ab 1. Januar kontrolliert wird. Sehen Sie das auch so?

Von der Polizei können keine Sonderkontrollen erwartet werden. Wir werden die Plaketten im Rahmen unser allgemeinen Verkehrsüberwachung, bei Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen überprüfen. Ich bleibe bei meiner Auffassung: Aufklärung ist wichtig, es ist der Sache nicht damit gedient, dass wir ab 1. Januar mit dem Hammer zuschlagen. Am 19. Dezember werden wir uns mit den Senatsverwaltungen abstimmen und danach bekannt geben, was Autofahrer in der Umweltzone konkret zu erwarten haben.

Das Interview führten Tanja Buntrock und Gerd Nowakowski.

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