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Berlin: Berliner Protestfahrt: Jauchewagen durften nicht mitrollen

Verkehrsstaus, Hupkonzerte und dicke Luft über der Stadt: Mit der heutigen Großdemonstration von Tausenden von Lastwagen, Bussen, Traktoren und Taxis gegen die hohen Treibstoffpreise und die Ökosteuer wird in Berlin eine neue Protest-Größenordnung erreicht. Mit so vielen Fahrzeugen wie heute ist noch niemals vorher protestiert worden, der Verkehr in weiten Teilen kommt wegen der Zu- und Abfahrten zum Erliegen.

Verkehrsstaus, Hupkonzerte und dicke Luft über der Stadt: Mit der heutigen Großdemonstration von Tausenden von Lastwagen, Bussen, Traktoren und Taxis gegen die hohen Treibstoffpreise und die Ökosteuer wird in Berlin eine neue Protest-Größenordnung erreicht. Mit so vielen Fahrzeugen wie heute ist noch niemals vorher protestiert worden, der Verkehr in weiten Teilen kommt wegen der Zu- und Abfahrten zum Erliegen. Allerdings haben schon kleinere Demos mit Baufahrzeugen und Traktoren die Stadt lahmgelegt.

Im Juni vor zwei Jahren hatte die Fachgemeinschaft Bau zum "unüberhörbaren Paukenschlag aus Berlin" aufgerufen, fast 1000 Baufahrzeuge mit annähernd 2000 Beschäftigten der Baubranche waren vor dem Schloßplatz aufgefahren, um Bundesregierung, Senat, die Parteien und die Öffentlichkeit auf die Beschäftigungskrise am Bau aufmerksam zu machen. Wer sich in Berlins Mitte aufhielt, musste sich Ohren und Nase zuhalten. Es gab ein höllisches Hupkonzert, und die Innenstadt schwebte in einer Dunstwolke. Zur Reichstagseröffnung rollten auch mehrere hundert Baufahrzeuge an, um gegen illegale Beschäftigung zu protestieren.

Im vergangenen November tuckerten rund hundert Traktoren vom Ernst-Reuter-Platz zum Brandenburger Tor, Landwirte aus Gorleben demonstrierten gegen die Atomkraft. Im März vergangenen Jahres rollten wiederum rund 3500 Landwirte mit über 300 Treckern und anderen Fahrzeugen durch die Stadt, um die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Treffen in Berlin auf ländliche Existenznöte hinzuweisen. Jauchewagen hatten die Bauern vor der Stadtgrenze abstellen müssen.

C. v. L.

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