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Immer für einen Skandal gut: Rapper Bushido.

© dpa

Berliner Rapper: Verfahren gegen Bushido wegen Körperverletzung eingestellt

Immer wieder gibt es gegen den Rapper Bushido Verfahren wegen Körperverletzung. Zuletzt hatte ihn seine Frau Anna-Maria Ferchichi angezeigt. Das Verfahren ist jetzt eingestellt worden - Ferchichi hält nicht mehr an den Vorwürfen fest.

Der Rapper Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter seinem Künstlernamen Bushido, muss nicht wegen Körperverletzung vor Gericht. Im Dezember 2014 hatte seine Frau Anna-Maria Ferchichi Anzeige erstattet wegen Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt. Nun ist das Verfahren eingestellt worden, wie Bushidos Anwalt Stefan Conen bestätigte. Es hätten umfangreiche Ermittlungen stattgefunden, bei denen Bushidos Frau und andere Zeugen befragt wurden. Auch Anna-Maria Ferchichi halte nicht mehr an den Vorwürfen fest. Einen hinreichenden Tatverdacht gebe es aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht. „Die Staatsanwaltschaft teilt unsere Meinung, dass es vor Gericht nicht zu einer Verurteilung kommen würde“, erklärte Conen. Damit gelte für Bushido weiterhin die unwiderlegte Unschuldsvermutung.

Erst im Februar 2014 wurde Bushido in einem Verfahren wegen Körperverletzung freigesprochen – der Vorwurf lautete, er habe einen Fan geschlagen. Nach nicht mal einer Stunde war die Verhandlung beendet. Zuvor war der umstrittene Träger des Bambi-Integrationspreises mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung und Urheberrechtsverletzungen. Auch Kontakte organisierten Kriminalität werden Bushido vorgeworfen.

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