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Sicherheitsmitarbeiter an Berliner Flughäfen sollen in jedem Fall den Tariflohn erhalten.

© Hannibal/dpa

Tarifverträge und Mindestlohn: Zehntausende Berliner erhalten höhere Löhne

In Berlin gilt für alle Flughafen-Wachleute bald Tariflohn. Der Senat will so wohl auch unseriösen Firmen vorbeugen. Zudem steigt der Mindestlohn in Landesunternehmen.

In Berlin erhalten zehntausende Arbeitnehmer bald höhere Löhne. Hintergrund sind die seit Monaten angekündigte Erhöhung des Landesmindestlohns und ein Vorstoß der Arbeitsverwaltung von Senatorin Elke Breitenbach (Linke). Demnach werden in den nächsten Tagen erneut Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass Firmen auch dann die in den Tarifen festgeschriebenen Löhne zahlen müssen, wenn sie selbst keine Verträge mit der jeweiligen Gewerkschaft abgeschlossen haben. Der Tariflohn ist somit ein in der Branche einklagbarer Mindestlohn.

Ab 2018 erhalten Bordkartenkontrolle 12,84 Euro die Stunde

Möglich ist das, wenn die verbindlich erklärten Tarife eine „überwiegende Bedeutung“ haben, letztlich also als gesellschaftlich relevant eingestuft werden. Konkret soll für Sicherheitsleute an den Berliner Flughäfen künftig der vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelte Tarif für alle Beschäftigten gelten. Dies verhindert, so die Idee, drohenden Dumpingwettbewerb an den Flughäfen. Wenn alle beteiligten Unternehmen den Branchentarif zahlen müssen, könnten unseriöse Firmen abgeschreckt werden – was womöglich zur Sicherheit beiträgt. Der entsprechende Tarif sieht Lohnsteigerungen vor, ab 2018 müssen mindestens 12,84 Euro brutto die Stunde für Bordkartenkontrolle gezahlt werden, geprüfte Luftsicherheitskontrollkräfte sollen 15,05 Euro erhalten.

Mindestens neun Euro die Stunde in Landesunternehmen

Branchenmindestlöhne gibt es vor allem bundesweit – für alle Dachdecker etwa gelten 12,25 Euro als Untergrenze. Die Landesregierungen haben sich aber immer wieder darauf geeinigt, für bestimmte Berufe eigene Mindestentgelte festzulegen – in Berlin gelten beispielsweise landesspezifische Mindestlöhne für das Elektrohandwerk.

Unabhängig davon gibt es noch einen generellen Berliner Landesmindestlohn. Der muss überall dort gezahlt werden, wo das Land Berlin eigene Beschäftigte entlohnt oder an Firmen finanziell beteiligt ist. Der Landesmindestlohn steigt an diesem 1. August von 8,50 auf neun Euro pro Stunde.

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