zum Hauptinhalt

Berlin: Berliner Sonderrolle

Grundlage für die jetzt geführte Debatte um den Religions und Werteunterricht ist das Grundgesetz.Die entscheidenden Passagen lauten: Artikel 7, Abs.

Grundlage für die jetzt geführte Debatte um den Religions und Werteunterricht ist das Grundgesetz.Die entscheidenden Passagen lauten:

Artikel 7, Abs. 3, Satz 1: „Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Artikel 141 („Bremer Klausel“): „Artikel 7,3,1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.“ Letztgenannte Voraussetzung gilt für Bremen und auch für Berlin. Damit hat Berlin die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ob Religion als Unterrichtsfach angeboten wird oder nicht. Die CDU steht allerdings auf dem Standpunkt, dass Artikel 141 nicht mehr gilt, wenn Berlin ein neues Pflichtfach zur Werteerziehung einführt. Sie erwägt deshalb eine Verfassungsklage . Zudem befürchten CDU und Kirchen, dass ein Werte-Pflichtfach die Neutralitätspflicht des Staates verletze. Dagegen spricht allerdings, dass etliche Bundesländer seit langem staatliche Ethikfächer anbieten, zum Beispiel „Wert und Normen“ in Niedersachsen, ohne dass es Klagen gegeben hätte. sve

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false