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Berliner Stadtreinigung: Kein Verfahren gegen Gamperl

Mangels Tatverdacht ist das Verfahren gegen den ehemaligen Chef der Berliner Stadtreinigung, Gerhard Gamperl, eingestellt worden. Es gäbe keinen Anfangsverdacht für Untreue oder Betrug, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Berlin - Das Betrugsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), Gerhard Gamperl, ist laut Generalstaatsanwaltschaft mangels Tatverdacht eingestellt worden. Das Verfahren war auf Grund einer Anzeige des Verbandes Deutscher Grundstücksbesitzer (VDGN) eingeleitet worden. Die Prüfung durch die Abteilung für Wirtschaftsdelikte ergab keinen Anfangsverdacht für Untreue oder Betrug, wie die Behörde am Montag mitteilte. Das Verfahren werde daher ohne weitere Ermittlungsschritte eingestellt.

Der Vorstandschef war im März nach nur gut zwei Jahren im Amt fristlos gekündigt worden. Als Grund nannte der BSR-Aufsichtsrat unter Vorsitz von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) damals «erhebliche Unzulänglichkeiten in der Amtsführung» und eine «zerrüttete Vertrauensbasis». Gamperl hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen und eine Klage gegen die Entlassung angekündigt. Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne hatten die Kündigung als «nicht nachvollziehbar» kritisiert.

Die Wirtschaftsverwaltung des Senats unter Wolf wollte am Montag weder die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch die VDGN-Klage kommentieren. «Herr Gamperl ist entlassen worden, weil er seinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender nicht nachgekommen ist, und das gilt nach wie vor», sagte ein Sprecher. Die BSR sind mit fast 6000 Mitarbeitern eines der größten Müllentsorgungsunternehmen Europas.

Der Aufsichtsrat hatte erklärt, Gamperl habe Kernaufgaben nicht gelöst und den Aufsichtsrat mehrfach unzureichend, zu spät, zum Teil gar nicht oder falsch über aufsichtsratsrelevante Vorgänge informiert. Hintergrund ist nach Einschätzung von Insidern, dass Gamperl nach dem Gebührenskandal bei der BSR die strukturelle Schwäche des Unternehmens nicht so gelöst habe wie erwartet. 2003 war bekannt geworden, dass die Stadtreinigung seit 1999 vier Jahre lang rund 60 Millionen Euro zu viel an Straßenreinigungsgebühren verlangt hatte. Der neue BSR-Chef habe die Aufgabe nicht gelöst, die Bereiche Finanzen und Tarifkalkulation enger zu verzahnen.

Ferner ging es um die Frage, ob die BSR für die Einnahmen aus der Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle Steuern zahlen müsse. Wegen möglicher Millionenschäden für die landeseigene BSR hatte der Verband Deutscher Grundstücksbesitzer die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. (tso/dpa)

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