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Berlin: Berliner System macht Korruption bestechend leicht

Ein einziges Korruptionsverfahren führte zu 25 weiteren: Beamte des Landeskriminalamts haben am Dienstag die Büros und Wohnungen von 25 Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchsucht.Es beginnt oft ganz harmlos, und dann lassen sich die Verstöße aufziehen wie an einer Perlenschnur.

Ein einziges Korruptionsverfahren führte zu 25 weiteren: Beamte des Landeskriminalamts haben am Dienstag die Büros und Wohnungen von 25 Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchsucht.

Es beginnt oft ganz harmlos, und dann lassen sich die Verstöße aufziehen wie an einer Perlenschnur. Auch die Korruptionsverfahren gegen Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kamen so ins Rollen. Es begann im Februar mit einer Durchsuchungsaktion bei dem 64-jährigen Bauoberamtsrat Hans-Dieter S. Steuerprüfer hatten in Buchhaltungsunterlagen einer Freiburger Firma verdächtige Eintragungen ausgemacht, die in die Berliner Bauverwaltung wiesen. Im Februar beschlagnahmten 400 Beamte Akten bei S., der in Freiburg mittlerweile zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Sein Berliner Verfahren läuft noch. Außerdem sicherten die Fahnder ein Konto mit 1,8 Millionen Schweizer Franken, auf die sich S. regelmäßig von den beteiligten Baufirmen Geld überweisen ließ.

Die Papiere überführten nicht nur S., sondern führten auch auf die Spur der 25 Mitarbeiter der Bauverwaltung, deren Räume jetzt durchsucht wurden. Es ist gut möglich, dass die dabei sichergestellten Akten wieder neue Hinweise auf weitere bestechliche Amtsinhaber enthalten.

Das System macht es den Beteiligten leicht. Eigentlich muss der Staat seine Aufträge öffentlich ausschreiben, und zwar europaweit. Das Land Berlin kann aber Grenzwerte festsetzen, unterhalb derer nur eine beschränkte Ausschreibung erforderlich ist. Meist liegt der Grenzwert bei 200 000 Mark. Bei der beschränkten Ausschreibung reicht es, wenn die Stadt einige Berliner Firmen anschreibt und zum Bieten auffordert. Da ist es ein leichtes, die Preise abzusprechen. Zum Beispiel so, dass eine Firma billiger bietet als die anderen und den Auftrag bekommt, der Gewinn aber geteilt wird. Oder dass die Firmen, die diesmal leer ausgehen, eben nächstes Mal billiger bieten. Die beschränkte Ausschreibung dient eigentlich dem Schutz der in Berlin ansässigen, meist mittelständischen Baufirmen und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Nur dass einige Firmen das offenbar kriminell ausnutzen. Wer erwischt wird, wird gesperrt und darf für eine bestimmte Zeit nicht mitbieten.

Hausherr der Baubehörde ist Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD), der von der Durchsuchungsaktion vorher wusste. Die Innenrevision der Behörde sei eine "sehr gute Truppe", die systematisch vorgehe und bestens mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeite, sagte Strieders Sprecherin Petra Reetz am Mittwoch. Die Konsequenzen für die Beteiligten sind hart: "Wer überführt wird, wird fristlos entlassen und verliert seine Pensionsansprüche", sagte Reetz. Mindestens acht Verfahren wegen fristloser Kündigung liefen derzeit. Außerdem müssten die erhaltenen Geldbeträge und Geschenke zurückgegeben werden.

Das Strafgesetzbuch spricht von einem "Vorteil", den Amtsträger und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht annehmen dürfen. Die Innenverwaltung hat in eigenen Vorschriften klargestellt, was das heißt: Gar nichts darf angenommen werden, noch nicht einmal ein Billigkugelschreiber.

Fatina Keilani

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