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Sperren für mehr Sicherheit? Beispielsweise in der Paris wird der Zugang zur Metro durch automatische Sperren geregelt.

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Berliner U-Bahn: Ideen gegen Schwarzfahrer - alles sperren, alles öffnen

Von freier Fahrt bis strenger Abschottung: Wie Berliner Gerichte von Verfahren wegen „Leistungserschleichung“ entlastet werden könnten. Am Donnerstag wird sich auch das Abgeordnetenhaus mit dem Thema beschäftigen.

Die von Richtern geforderte Straffreiheit für Schwarzfahrer wird am Donnerstag das Abgeordnetenhaus beschäftigen. Die CDU hat Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.  Der CDU-Abgeordnete Sven Rissmann sprach am Dienstag von einer „Kapitulation des Rechtsstaates“, sollte Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr künftig straffrei sein. Als Nächstes würde dann gefordert, Ladendiebstahl oder einfachen Betrug straffrei zu stellen, kritisierte Rissmann. Wie berichtet, hatten Richter bei einer Veranstaltung mit der Justizsenatorin über die hohe Zahl von Gerichtsverfahren zum Schwarzfahren geklagt, die die restliche Arbeit bremse. Die Neuköllner Jugendrichterin Dietlind Biesterfeld hatte eine „politische Lösung“ gefordert und vorgeschlagen, Schwarzfahren wie Falschparken lediglich als Ordnungswidrigkeit zu ahnden oder allen Hartz-IV-Empfängern freie Fahrt zu gewähren.

2010 hatte es nach Angaben der Justizverwaltung 5364 Verurteilungen wegen Leistungserschleichung gegeben – das sind über 20 Prozesse an jedem Tag. Diese Zahl ist jedoch nur deshalb so niedrig, da wegen einer Computerpanne bei der BVG über Monate hinweg im Jahr 2010 keine Anzeigen gestellt werden konnten. In den ersten drei Monaten dieses Jahres dagegen hat es bereits 3309 Verfahren gegeben – das sind etwa 50 pro Tag. Nach Angaben der BVG werden pro Jahr 250 000 Fahrgäste ohne Ticket erwischt. In normalen Jahren – ohne Computerpanne – werden von ihnen etwa 12 000 bei der Justiz angezeigt. Weitere 6000 Strafanzeigen stellt die S-Bahn.

Wie viele Menschen aktuell wegen Schwarzfahrens im Gefängnis sitzen, konnte die Justiz am Dienstag nicht beziffern. Wie berichtet, waren in den vergangenen Jahren stets bis zu 150 Personen in Haft, die ihre Geldstrafen nicht zahlen konnten oder wollten und deshalb eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten mussten. Die Justiz verwies auf ihr Projekt „Schwitzen statt Sitzen“, bei dem Geldstrafen abgearbeitet werden können. Jedoch gebe es einen Rest an Menschen, die auch dadurch nicht zu erreichen seien und ins Gefängnis gingen.

Die Idee, allen Hartz-IV-Empfängern eine Freifahrt zu bezahlen, wollte die Sozialverwaltung nicht kommentieren. Sie verwies auf das Sozialticket, das vom Land Berlin finanziert wird. Von diesem Monatsticket wurden 2010 knapp 1,8 Millionen verkauft, sagte eine Sprecherin der Verwaltung. Rechnerisch haben also 150 000 Berliner es im Jahr genutzt. Anspruch auf das Sozialticket haben dagegen 700 000 Menschen. Dies sind 580 000 Hartz-IV-Empfänger, 100 000 Sozialhilfeempfänger, 28 000 Rentner und 12 000 Asylbewerber. Derzeit kostet das „Berlin-Ticket S“ bei der BVG 33,50 Euro pro Monat. Würde das Land diese Fahrkarte für alle Empfangsberechtigten bezahlen, wären bis zu 300 Millionen Euro zusätzlich erforderlich.

Die FDP hat nun Zugangssperren bei der BVG gefordert. Dieses geschlossene System würde aus Sicht der FDP die Schwarzfahrerquote senken und auch Straftäter und Schläger aus der U-Bahn fernhalten.

Diesem Vorschlag widerspricht die BVG. Das Berliner U-Bahn-Netz sei nicht für Zugangssperren ausgelegt. Viele Bahnhöfe haben Zugänge aus der Straßenmitte direkt auf den Bahnsteig, häufig gibt es zusätzliche Aufzüge vom Gehweg auf den Bahnsteig. Laut einer BVG-Sprecherin sei die Schwarzfahrerquote in Städten mit Zugangskontrollen genauso hoch wie in Städten ohne.

Vollautomatische Sperren wären zudem für Rollstuhlfahrer, Radfahrer und Eltern mit Kinderwagen ein Problem. Um ihnen den Zugang zu ermöglichen, müsste Personal eingesetzt werden, was wiederum teuer sei, hieß es weiter.

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