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Berlin: Berliner U-Bahn: Zwangsstopp am Rot zeigenden Signal

Das Sicherungssystem der U-Bahn ist so ausgelegt, dass in einem bestimmten Steckenabschnitt jeweils nur ein Zug sein kann. Diese so genannten Blockabstände sind durch Signale gesichert.

Das Sicherungssystem der U-Bahn ist so ausgelegt, dass in einem bestimmten Steckenabschnitt jeweils nur ein Zug sein kann. Diese so genannten Blockabstände sind durch Signale gesichert. Bis 1928 gab es bei der U-Bahn auf den Strecken im Freien noch Formsignale, wie sie auch bei der "großen" Eisenbahn üblich waren. Danach wurden sie durch die bis heute üblichen Lichtsignale abgelöst.

Um zu verhindern, dass ein Fahrer an einem Rot zeigenden Signal vorbeifährt, gibt es seither zusätzliche so genannte Fahrsperren, die am Zug eine Bremsung auslösen. Diese Fahrsperren waren erst mechanisch; inzwischen hat die BVG ein magnetisches System installiert.

Die Hauptsignale zeigen erst dann das "Fahrt"-Signal, wenn sichergestellt ist, dass sich auf der zugehörigen Strecke kein Zug befindet, und dass auch das nachfolgende Signal die Sicherung des vorausfahrenden Zuges übernommen hat. Dieses System kann nur auf ausdrückliche Anweisung umgangen werden; die Züge dürfen dann aber nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um schnell anhalten zu können. 1908 war es zum bisher schlimmsten Unglück gekommen, als am damaligen "echten" Gleisdreieck ein Fahrer an einem nicht gesicherten Haltesignal vorbei und einem anderen Zug in die Seite gefahren war. Ein Wagen stürzte in die Tiefe; in den Trümmern starben 18 Menschen. Das Gleisdreieck wurde dann umgebaut.

Ohne Signale will die BVG auskommen, wenn der automatische Betrieb ohne Fahrer eingeführt wird. Dann werden die Bahnen ferngesteuert.

kt

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