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Berliner Wahllokale: Was Sie am Wahltag beachten sollten

In 1984 Wahllokalen können die Berliner ihre Stimme abgeben. Was sie dazu wissen sollten.

Rund 2,47 Millionen Berliner sind heute dazu aufgerufen, sich an der Bundestagswahl zu beteiligen. Sie können in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in 1984 Wahllokalen ihre Stimmen abgeben.

Wie viele Parteien stehen zur Wahl?

Man kann sich zwischen 16 Landeslisten entscheiden. Um die zwölf Direktmandate bewerben sich 112 Kandidaten, darunter 23 Einzelbewerber.

Muss man beide Stimmen abgeben?

Nein. Der Stimmzettel ist auch gültig, wenn man sich nur für den Direktkandidaten oder nur für eine Landesliste entscheidet. Es muss auch nicht unbedingt angekreuzt werden. Gültig ist eine Stimme auch, wenn man beispielsweise ein Herzchen bei der Partei oder dem Kandidaten seiner Wahl macht. Auf keinen Fall aber darf der Wahlzettel unterschrieben werden, dann ist er ungültig. Man darf auch nicht im Wahllokal verkünden, wen man gewählt hat.

Dürfen Kinder mit in die Kabine?

Generell gilt, dass man alleine abstimmen muss, damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist. Kleinkinder werden laut Landeswahlleiter in der Regel geduldet. Größere Kinder aber nicht – denn die könnten verraten, wo Mama und Papa ihr Kreuzchen gemacht haben.

Wo ist das Wahllokal?

Das Wahllokal steht auf der Benachrichtigung. Wer die nicht mehr hat, kann unter 9021-3631 nachfragen. Unter www.wahlen-berlin.de gibt es einen Wahllokalfinder. Am einfachsten ist es aber, seinen Nachbarn zu fragen, wo er wählen geht.

Wie muss man sich ausweisen?

Notwendig ist der Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild. Es ist sinnvoll, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen, man muss sie aber nicht mit dabeihaben.

Was tun, wenn man plötzlich krank wird?

Man kann eine Person seines Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht und dem Ausweis bis 15 Uhr ins Bezirkswahlamt schicken, die die Briefwahlunterlagen abholt und bis 18 Uhr dort wieder abgibt.

Können Briefwahlunterlagen noch abgegeben werden?

Auch wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann seine Stimme noch abgeben – sogar in jedem Wahllokal des zuständigen Bezirks. Allerdings muss man dazu auch den ausgestellten Wahlschein vorlegen.

Kann man einen neuen Wahlzettel erhalten, wenn man sich verwählt hat?

Ja, in so einem Fall kann der Wahlvorstand einen neuen Wahlzettel austeilen. Der alte muss dann öffentlich vernichtet werden.

Kann man bei der Auszählung dabei sein?

Natürlich, die Auszählungen der Wahlen sind immer öffentlich und beginnen mit der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Sigrid Kneist

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