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Landeseigene Wohnungsgesellschaften haben ihren Mietern Erhöhungen mitgeteilt.

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Berliner Wohnungsbaugesellschaften: Rot-Rot-Grün will Mietsteigerungen zurückdrehen

Berlins rot-rot-grüne Koalition sieht Mieterhöhungen der städtischen Wohnungsunternehmen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag. 22.000 Mieterhöhungen sollen noch verhindert werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Rot-Rot-Grün will die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dazu bewegen, beträchtliche Mieterhöhungen – die ab Januar gelten – zurückzunehmen. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und alle drei Regierungsfraktionen sind der Meinung, dass diese Mietanhebungen (bis zu 12 Prozent) zwar legal sind, aber dem Koalitionsvertrag widersprechen. Dort wurde festgelegt, dass die öffentlichen Wohnungsunternehmen die Bestandsmieten jährlich nur noch um höchstens zwei Prozent erhöhen dürfen.

Lompscher verhandelt derzeit mit den sechs landeseigenen Gesellschaften über eine "umfassende Kooperationsvereinbarung" mit dem Senat und hat die Unternehmen schriftlich aufgefordert, während dieser Gespräche von Mieterhöhungen und Modernisierungsankündigungen abzusehen. In der Vereinbarung, die das Ende 2016 ausgelaufene "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" ersetzen wird, soll die Mietenentwicklung der nächsten Jahre im Sinne des Koalitionsvertrags neu geregelt werden.

22.000 Mieterhöhungen sollen zurückgezogen werden

Der Landesvorstand der Linken erwartet vom Senat, dass die kürzlich bekannt gewordenen Mieterhöhungen – für fast 22.000 Wohnungen – rückgängig gemacht werden. Das beschloss die Parteispitze schon am Dienstag. Die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger, forderte ebenfalls, "dass sich die Wohnungsbaugesellschaften an die politischen Vorgaben halten". Alle Mieterhöhungen, die nach Inkrafttreten des Koalitionsvertrags (8. Dezember) an die Mieter verschickt worden seien, sollten zurückgenommen werden. Schließlich erfüllten die Unternehmen einen "Gemeinwohlauftrag" und sollten zur Mietendämpfung beitragen, sagte Spranger.

Mitteilung durch Wohnungsgesellschaften soll überprüft werden

Der Wohnungsexperte der Grünen, Andreas Otto, sieht das genauso. Zwar hätten sich die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit den Mieterhöhungen ab Januar innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen bewegt, aber dies sei nicht im Sinne der rot-rot-grünen Koalition. Otto will den Unternehmen jedoch nichts Böses unterstellen. "Die Situation ist auch den Startschwierigkeiten der neuen Regierung geschuldet." Es wäre besser gewesen, gleich nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags die Wohnungsbaugesellschaften in einem Brief auf die neuen politischen Vorgaben hinzuweisen.

Der CDU-Abgeordnete Christian Gräff sprach von einem "irritierenden Vorgang". Es müsse dringend aufgeklärt werden, warum die Wohnungsunternehmen entgegen ihrem sozialen Auftrag diese "geradezu absurden" Mieterhöhungen herausgeschickt hätten. Der Senat wird sich voraussichtlich am Dienstag damit befassen.

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