zum Hauptinhalt

Berlin: Berlins Häftlinge sollen nicht nach Hamburg

Gefangene haben Anrecht auf heimatnahe Unterbringung. Entspannung in den übervollen Gefängnissen ist nun erst 2012 in Sicht.

Hamburg bietet anderen Bundesländern freie Haftplätze an. Und weil die Berliner Gefängnisse ständig überfüllt sind, wäre eine Kooperation der beiden Städte vielleicht die Lösung des Problems. Doch wie Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gestern dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilte, hätten Gefangene ein Anrecht auf heimatnahe Unterbringung. Man könne deshalb nicht einfach Häftlinge an die Elbe abschieben.

Zuvor hatte die Berliner Justizverwaltung schon klargestellt: Uns liegt gar keine Anfrage vor, ob Berlin Häftlinge in der Hansestadt unterbringen möchte. „Es gibt kein Angebot“, betonte Justizsenatorin Gisela von der Aue. Wie berichtet, sind die Gefängnisse in Berlin teilweise um zehn oder mehr Prozent überbelegt. In Hamburg dagegen stehen 20 Prozent der 2800 Zellen leer.

Die Justizverwaltung habe nur durch einen Pressebericht von den leeren Zellen erfahren. Demnach sei die Hansestadt „generell bereit“, Gefangene aus anderen Ländern zu übernehmen, hatte der Sprecher der Justizbehörde, Carsten Grote, einer Nachrichtenagentur gesagt. Von 2008 an stünden sogar 3200 Haftplätze zur Verfügung. „Die Zahl der Häftlinge blieb hinter den Erwartungen der vergangenen Jahre zurück“, begründete er den Leerstand.

Anders sieht die Lage in Berlin aus: Der Männervollzug in der JVA Tegel und die Untersuchungshaftanstalt Moabit sind seit Jahren chronisch überbelegt. Wie berichtet, sind 166 Gefangene verfassungswidrig untergebracht, weil in Zweierzellen keine räumlich abgetrennte Toilette vorhanden ist. Dies hatte das Kammergericht bereits 2004 als Verstoß gegen die Menschenwürde gegeißelt. Grundlegende Entspannung ist erst 2012 in Sicht, wenn im brandenburgischen Großbeeren die neue JVA mit 648 Haftplätzen fertig wird. Frauen werden seit Mitte der 90er Jahre in Brandenburger Haftanstalten untergebracht, bei den Männern gibt es eine solche Vollzugsgemeinschaft nicht.

In der letzten Sitzung des Rechtsausschusses hatte von der Aue mitgeteilt, dass von Februar 2005 bis Dezember 2006 insgesamt 2217 Berliner, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen absitzen mussten, vorzeitig den Vollzug verlassen. Auch dies hätte die Situation entspannt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false