Berlins neuer Justizsenator Braun : Schrottimmobilien: Mandantin erhebt Vorwürfe gegen Braun

08.12.2011 13:11 UhrVon Ralf Schönball
Senator Michael Braun weist alle Vorwürfe im Zusammenhang mit der Beurkundung von Geschäften mit Schrottimmobilien zurück. Foto: dapd
Senator Michael Braun weist alle Vorwürfe im Zusammenhang mit der Beurkundung von Geschäften mit Schrottimmobilien zurück. - Foto: dapd

Vor vier Jahren beurkundete Justizsenator Michael Braun ein umstrittenes Immobiliengeschäft. Anders als Braun jetzt behauptet erhob bereits damals eine Mandantin massive Vorwürfe gegen ihn.

Anders als es der Senator für Justiz und Verbraucherschutz Michael Braun (CDU) bisher erklärte, war ihm die Kritik an dubiosen Geschäftspraktiken der Verkäufer von Schrottimmobilien, deren Verträge er beurkundete, durchaus bekannt. Das belegt ein Fall, den Braun in seiner Kanzlei selbst beurkundete: Es ging um den Kauf einer Wohnung im April des Jahres 2007. Damals hatte die Betroffene Braun sogar vorgeworfen, gemeinsame Sache mit dem Verkäufer gemacht zu haben, was Braun bestreitet.

Das umstrittene Geschäft betraf eine Immobilie in der Dortmunder Straße.

Für das Objekt hatte Michael Braun ein sechs Wochen lang „unwiderrufliches und unanfechtbares“ Kaufangebot zum Preis von 117 500 Euro notariell beurkundet. Als Verkäufer wird in der Urkunde, die dem Tagesspiegel vorliegt, die Vito Verwaltungsgesellschaft genannt. Diese gehört wie Swisskontor zur Grüezi-Gruppe, der vorgeworfen wird, mit Schrottimmobilien zu handeln. Geschäfte wie diese trieben so manchen Käufer in die Privatinsolvenz.

Das Besondere an diesem Fall von 2007 besteht darin, dass die ins Netz der Verkäufer geratene Betroffene den Notar Braun mit massiven Vorwürfen auch zu seiner eigenen Rolle in dem umstrittenen Geschäfte konfrontierte. In den Briefen an ihn rekonstruierte sie die Umstände, unter denen sie am Tag der Angebotsübergabe zum Besuch von Brauns Notariat überredet worden sei. Die Betroffene schreibt an Braun: „Der Termin war weder geplant noch von mir gewünscht. Es hat auch keine Aufklärung oder Zustimmung zu der Kostenbeteiligung (für Brauns Notargebühren; Anm. d. Red.) gegeben. Darüber hinaus habe ich weder 14 Tage vor noch im Termin selber den Inhalt der angeblich notariellen Urkunde zu Gesicht bekommen. Mir wurde auch zu keinem Zeitpunkt der Inhalt der mir nachträglich übermittelten Urkunde vorgelesen“ – Vorwürfe, die Braun in seinem Antwortschreiben bestreitet.

Bei „Vortäuschung falscher Tatsachen“ durch die Verkäufer habe sie das Angebot unterzeichnet, warf sie Braun weiter vor: Dabei „haben Sie und Herr Sch. (SwissKontor GmbH) mir eine Unterschrift entlockt“. Braun widerspricht der Darstellung der Betroffenen und und weist die Drohung, den Fall öffentlich zu machen, in einem zweiseitigen Brief zurück: Er „verwehre“ sich gegen die Unterstellung und habe „die gesamte Urkunde vorgelesen“. Der heutige Senator schließt mit dem Satz: „Im übrigen rate ich Ihnen, sich mit Ihren Drohungen zurückzuhalten. Ich selbst habe davon abgesehen, Ihre Drohungen unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen.“

Die Betroffene hatte Glück. Ihrem Rechtsanwalt gelang es, das eigentlich unwiderrufliche Angebot doch zu widerrufen. Man habe ihr erklärt, ihre Unterschrift diene nur der „Sicherung ihres Anspruches“ auf ein mögliches Geschäft, sagt der Rechtsanwalt, „zudem kannte Sie das entsprechende Angebot nicht“.

Zum Schaden von Michael Braun war die Aufhebung des Angebots nicht. Denn er kam trotzdem zu seinem Geld. Kurz bevor der Gerichtsvollzieher die Forderungen eintrieb, bezahlte die Betroffene Brauns Forderung. Berechnet hatte dieser dabei sogar, wie Mitternachtsnotare es auch tun dürfen, eine „Unzeitgebühr“ in Höhe von 30 Euro.

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