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Der ehemalige Flughafenchef Rainer Schwarz.

© dpa

Berlins Pannenflughafen: Ex-BER-Chef Schwarz klagt Gehalt bis 2016 ein

Nach seiner Kündigung hat der ehemalige BER-Chef Rainer Schwarz die Berliner Flughafengesellschaft verklagt. Am Donnerstag beginnt der Prozess.

Erhält der frühere Flughafenchef Rainer Schwarz weiter sein Gehalt? Die Verhandlung zu seiner Klage auf Fortzahlung seiner Bezüge, zuletzt waren es – einschließlich Altersversorgung – 569 000 Euro im Jahr 2012, ist für Donnerstag vor dem Berliner Landgericht angesetzt.

Dort hat Schwarz die Klage eingereicht. Das Gericht hat allerdings Zweifel, ob es zuständig ist. Die Flughafengesellschaft hat ihren Sitz in Schönefeld, und auch das Handelsregister wird beim Amtsgericht Cottbus geführt. Möglicherweise muss die Verhandlung vor dem Landgericht in Cottbus geführt werden.

Rainer Schwarz soll Probleme am BER verschwiegen haben

Schwarz war Anfang des Jahres zunächst freigestellt worden und hatte weiter sein Gehalt kassiert. Im Juni wurde die Freistellung in eine fristlose Kündigung umgewandelt. Schwarz soll dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft die Probleme vor der für den 3. Juni 2012 geplanten Eröffnung des BER-Flughafens verschwiegen haben. Anwälte hatten darüber ein Gutachten erstellt.

Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum BER-Desaster hatte auch Staatssekretär Rainer Bomba aus dem Bundesverkehrsministerium, der im Aufsichtsgremium sitzt, angegeben, von Schwarz getäuscht worden zu sein. Er habe Schwarz auch vertraut, als dieser im Mai 2012 versprochen habe, die – dann auch ausgesprochenen – Kündigungen der Architekten und des technischen Geschäftsführers der Flughafengesellschaft wirkten sich auf den weiteren Planungs- und Bauprozess nicht aus. Seit den Rauswürfen sind die Bauarbeiten aber nicht wieder in Gang gekommen. Einige Architekten arbeiten inzwischen wieder im vom neuen Flughafenchef Mehdorn initiierten Sprint-Team mit, das den Bau beschleunigen soll.

Gericht strebt Vergleich an

Beantragt hat Schwarz nach Angaben von Gerichtssprecher Ulrich Wimmer einen sogenannten Urkundenprozess. Das Gericht hört dabei keine Zeugen, sondern urteilt anhand der eingereichten Unterlagen. So soll das Verfahren beschleunigt werden. Angestrebt werde ein Vergleich. Der Urkundenprozess kann auch nachträglich aufgehoben werden. Dann folgt ein ordentliches Verfahren – mit Zeugen und bei Bedarf auch Sachverständigen.

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