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Das Rote Rathaus in Berlin. Hier arbeitet der Senat - nicht immer störungsfrei.

© dpa

Berlins Regierung: 100 Ermittlungsverfahren gegen Senatoren

Untreue und Betrug sind Delikte, die Politikern oft vorgeworfen werden. Aber auch Körperverletzung und Brandstiftung? Martin Delius von den Piraten hat nachgefragt.

„Sind doch sowieso alles Verbrecher!“, pflegen Stammtischler gern zu behaupten, sobald die Sprache auf Politiker kommt. Der Abgeordnete Martin Delius (Piraten) wollte es genauer wissen – und fragte den Senat, wie viele Strafanzeigen oder -anträge in der laufenden Wahlperiode gegen Senatsmitglieder gestellt wurden, worum es dabei ging und wie die Fälle jeweils ausgingen.

Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht

Die Antwort der Justizverwaltung besteht zum größten Teil aus einer Vorbemerkung, die sich dem Persönlichkeitsrecht der Senatoren sowie dem „Verfassungsgebot zu gegenseitiger Rücksichtnahme der Verfassungsorgane“ widmet. Aber auch den Grenzen der Auskunftspflicht gegenüber Parlamentariern sowie den Grenzen des Aktenverwaltungssystems der Strafverfolgungsbehörden. Das erfasse nämlich nicht, ob ein Ermittlungsverfahren auf einer Strafanzeige oder auf Aktivitäten „von Amts wegen“ beruht. Außerdem könne es sein, dass einzelne Taten bei der Abfrage – beginnend mit dem 26. Oktober 2011 – doppelt oder wegen „einer abweichenden Schreibweise“ gar nicht erfasst wurden.

Rechtsbeugung, Nötigung und Beleidigung

Insgesamt seien mit den genannten Einschränkungen „circa 100 Ermittlungsverfahren“ gegen Senatoren festzustellen gewesen. „Gegenstand der Verfahren waren unter anderem Vorwürfe der Untreue und des Betruges, der Strafvereitelung im Amt und der Rechtsbeugung sowie der Nötigung, der Beleidigung, der Körperverletzung sowie der fahrlässigen Brandstiftung“. Alle Ermittlungsverfahren wurden laut Justizverwaltung eingestellt; die weitaus meisten mangels hinreichenden Tatverdachts.

Wer zündelte am Adventskranz?

Über die Körperverletzung wüsste man gern Genaueres, aber das eigene Archiv liefert belastbares Material nur zu der Brandstiftung. Die betraf einen Senator, der wegen des presserechtlich gebotenen Schutzes der Persönlichkeitsrechte sowie seiner empirisch belegbaren Neigung zum Versand kostenintensiver Gegendarstellungen hier nur Ulrich N. heißen soll. Da der Fall einen Adventskranz betraf und jetzt Ostern ist, gilt außerdem: Asche zu Asche.

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