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Margarete Koppers ist für Justizsenator Dirk Behrendt die Wunschkandidatin für den Posten der Generalstaatsanwältin in Berlin.

© Michael Kappeler/dpa

Berlins zukünftige Generalstaatsanwältin: Die Personalie Koppers ist schwer belastet

Der Fall Margarete Koppers wird zu einem Fall Behrendt. Das Gefühl, der Justizsenator habe seine Wunschkandidatin "durchgedrückt", wird ihr immer anhaften. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ronja Ringelstein

Wie man der Opposition Argumente gegen die von einem selbst favorisierte Personalie liefert, weiß Dirk Behrendt. Der grüne Justizsenator hat dafür gesorgt, dass ein schlichter Personalwechsel an der Spitze der Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren Beleg für Berliner Verwaltungschaos liefert. Der Fall Margarete Koppers ist so inzwischen auch zu einem Fall Behrendt geworden.

Sie, die die neue Chefanklägerin Berlins und damit Amtsnachfolgerin von Ralf Rother werden will, ist inzwischen schwer beschädigt. Selbst wenn Koppers, deren Personalie am Dienstag vom Senat gebilligt wurde, das Amt eines Tages auch ausfüllen kann, wird es kein unbelasteter Start sein. Vielmehr werden ihr Zweifel und fade Erinnerungen an diesen sich inzwischen seit 2015 hinziehenden Hürdenlauf nachhängen.

Der Austausch der Auswahlkommission hinterlässt ein Geschmäckle

Ob sie zeitnah das Amt und Rother seinen Ruhestand antreten kann, hängt davon ab, ob Mitbewerberin Susanne Hoffmann, derzeit Abteilungsleiterin im Brandenburger Justizministerium, eine Konkurrentenklage anstrengen wird. Die Opposition rechnet Hoffmann da gute Chancen aus. Auch, weil im Januar die noch unter CDU-Justizsenator Thomas Heilmann eingesetzte, konservativ geprägte Auswahlkommission gegen eine eher den Grünen nahestehende ausgetauscht worden war. Verboten ist das nicht, die Art und Weise aber führte zu einer Sondersitzung des Rechtsausschusses – auch dieses Geschmäckle wird der Personalie Koppers anhaften. Egal, ob die Neubesetzung des Gremiums letztlich in Ordnung war.

Die CDU schießt derweil unter die Gürtellinie

Unterdessen steht die Opposition bereit, um Koppers weiter mit Dreck zu bewerfen. Als ein Argument nimmt sie eben diesen Kommissionsaustausch, dabei hatte Heilmann sie seinerzeit selbst besetzt. Nun belastet auch noch die Schießstandaffäre, bei der auch gegen Koppers ermittelt wird, ihre Person. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ist völlig offen.

CDU-Fraktionschef Florian Graf wird gar persönlich und wirft Koppers Ungeeignetheit vor, da sie nie als Staatsanwältin gearbeitet habe. Damit spricht er einer Frau, die Vorsitzende einer Großen Strafkammer und Vizepräsidentin des Landgerichtes war, entweder ihre juristischen Kenntnisse ab. Oder einer Frau, die seit 2010 Polizeivizepräsidentin war, faktisch die Berliner Polizei jedoch eineinhalb Jahre lang kommissarisch leitete, die Fähigkeit der Führung. Beides geht unter die Gürtellinie.

Nichtsdestotrotz wird das Gefühl bestehen bleiben, Behrendt hätte seine Wunschkandidatin „durchgedrückt“. Das hätte er nicht tun müssen, da sie doch laut Behrendt die Beste für den Job sei. Im Beamtenrecht gilt das Leistungsprinzip – der Beste wird’s. Das müsste der Jurist Behrendt ja wissen.

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