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Für 24 Berufszweige soll das Parken mit der Vignette erleichtert werden.

© dapd

Streit um Parkausweis: Eine Vignette hilft Handwerkern beim Parken

Ab dem 1. Oktober kann der neue Handwerkerparkausweis "Bertha" beantragt werden. Doch es gibt Ärger: Mehrere Berufsgruppen fühlen sich übergangen.

Die Berliner Handwerkervignette kommt zum 1. November und heißt „Bertha“. Das Kürzel steht für „Berlinweite Erteilung von Handwerkerparkausweisen“. Senat, Handwerks- und Handelskammer haben sich auf 24 Berufszweige verständigt, die Bertha bekommen. So ist die Einführung begleitet von Protesten durch Berufssparten, die nicht berücksichtigt wurden. Der ADAC begrüßte die Vignette, da die Situation der Handwerker in den vielen Parkraumbewirtschaftungszonen bisher „unerträglich“ sei.

„Ein großer Tag für das Berliner Handwerk“, freute sich der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Jürgen Wittke. „Eitel Freude auch bei uns“, bestätigte IHK-Vizegeschäftsführer Christian Wiesenhütter, nicht ohne gleich eine Einschränkung zu machen. Handelsvertreter und -vermittler hätte man sich auch auf der Liste gewünscht, hat sie aber nicht durchbekommen.

So sind folgende Gewerbe antragsberechtigt: Mauer- und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Estrichleger, Rolladen- und Jalousiebauer, Gebäudereiniger, Bodenleger, Glaser, Holz.- und Bautenschutzgewerbe, Tischler, Parkettleger, Elektrotechniker, Installateure und Heizungsbauer, Klempner, Kühlanlagenbauer, Metallbauer, Maler und Lackierer, Stuckateure, Estrichleger, Fliesen, Platten- und Mosaikleger, Akustikarbeiter und Trockenbauer. Dazu kommen aus dem IHK-Bereich Akustikarbeiten und Trockenbau, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterservice sowie Reparaturen an Computern, Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten.

Proteste gibt es deshalb bereits vom Verband Freier Berufe, der nicht nur Landschaftsgärtner und Restauratoren berücksichtigt sehen möchte, sondern auch Anwälte, Dolmetscher und Ärzte. Der Landessportbund verwies auf die Übungsleiter, die regelmäßig Tornetze und Bälle transportieren müssen und der Bundesverband ambulante Pflege fordert die Vignette auch für Pflegedienste. Diese würden bereits heute die bisherigen Sondergenehmigungen nutzen, so Christian Wiesenhütter. Dabei muss für jeden Bezirk eine Zahl von mindestens fünf Einsätzen in den zurückliegenden acht Wochen nachgewiesen werden. Bei ehrenamtlich Tätigen sei eine klare Abgrenzung nicht möglich, sagte Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler.

Vignetten dürfen nur beruflich genutzt werden

Die Vignette kann für eine Geltungsdauer von sechs, zwölf oder 24 Monaten beantragt werden und kostet 130, 200 oder 350 Euro. Bis zu drei weitere Fahrzeuge können für eine Zusatzgebühr von 25, 40 oder 70 Euro mit aufgenommen werden. Tatsächlich geparkt werden kann aber auch dann immer nur mit einem Fahrzeug. Per Fahrzeugschein und Foto des Wagens muss nachgewiesen werden, dass dieser jeweiligen Auftragsort der Lieferung oder Lagerung sperriger Güter dient oder selbst als rollende Werkstatt ausgestattet ist. Eine klare Definierung, bei welcher Art von Fahrzeug die Grenze liegt, konnte Staatssekretär Gaebler gestern allerdings nicht liefern. So wird es im Einzelfall wohl Auslegungsspielraum geben. Stichproben sollen gewährleisten, dass die Vignetten nur beruflich genutzt werden. Dazu müssen Einsatzort und Rufnummer sichtbar im Wagen hinterlegt werden.

Nachweisen müssen die Vertreter der entsprechenden Gewerbe ihren Anspruch außerdem durch Vorlage der entsprechenden Gewerbekarte der Handwerkskammer oder der Mitgliedsbescheinigung der IHK. Insgesamt gibt es unter deren Mitgliedern rund 20 000 Firmen der entsprechenden Gewerke. Wirtschaftsstaatssekretär Nicolas Zimmer sprach von „einer Form der lokalen Wirtschaftsförderung“. Allerdings, so bestätigte Gaebler auf Nachfrage, muss die Vignette auf Antrag auch auswärtigen Firmen gewährt werden. Hier rechnet man allerdings mit geringerer Nachfrage.

Ab dem 1. Oktober kann die Handwerkervignette mit einem dann im Internet verfügbaren Formular bei den Straßenverkehrsbehörden der Bezirke beantragt werden, die über eine Parkraumbewirtschaftung verfügen. Das sind Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg). Für die Bearbeitung beschafft der Senat eine spezielle Software. Die Bezirke sollen per Rundschreiben informiert werden. Dort hatte es im Vorfeld erhebliche Bedenken wegen der personellen Mehrbelastung und der klaren Abgrenzung der berechtigten Fahrzeuge gegeben. Bei den Senatsverwaltungen geht man wegen der zukünftig geringeren Zahl von klassischen Ausnahmegenehmigungen von keiner wesentlichen Mehrbelastung aus und erwartet auch keinen Einbruch bei den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung.

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