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Berlin: Berufsverbot und Haft für Spekulanten

Gustav Sommer wegen Untreue verurteilt

Gustav Sommer wegen Untreue verurteilt Vorläufiges Aus für den Mann, der beim Berliner Mieterverein als einer der schlimmsten Spekulanten gilt: Immobilienhändler Gustav Sommer wurde gestern wegen Veruntreuung von Mietkautionen zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zugleich verhängte das Berliner Landgericht ein vierjähriges Berufsverbot gegen den 62-Jährigen. „Man hat den Eindruck gewonnen, dass Herr Sommer mit dem Geld anderer Leute recht sorglos umgeht“, sagte der Vorsitzende Richter nach siebenmonatigem Prozess. Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Immobilienbranche sei Sommer bereits mehrfach verurteilt worden. Nun sei ein Berufsverbot erforderlich, um weitere Straftaten zu verhindern.

Der umstrittene Immobilienmakler wurde dadurch bekannt, dass er Mieter und Wohnungseigentümer der von ihm geführten Hauser mit Klagen überzog. Da ging es nach dem Auszug um angeblich nicht ordnungsgemäß durchgeführte Schönheitsreparaturen oder Wohnungskäufer wurden beschuldigt, angefallene Gebühren nicht bezahlt zu haben. Betroffene reagieren auf Sommer allergisch: Er sei ein Immobilienhai, ein Abzocker, heißt es immer wieder.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Sommer in den 90er Jahren Kautionen von Mietern in Höhe von knapp 300 000 Euro nicht wie üblich auf einem getrennten, dafür eigens angelegten Konto verwaltete. Die Gelder seien vielmehr auf Firmenkonten und in den laufenden Geschäftsbetrieb gelangt. Sommers Ehefrau Erika und sein Sohn Michael, die nach außen als Geschäftsführer der beiden fraglichen Firmen auftraten, wurden wegen Beihilfe zu Geldstrafen von jeweils 1800 Euro verurteilt.

In der Anklage wurden Sommer auch Konkursverschleppung und ein nicht ordnungsgemäßes Führen von Handelsbüchern vorgeworfen. Diese Verfahren aber wurden eingestellt oder mit Freispruch beendet. Bei der verhängten Strafe hat die Zeit für Sommer gearbeitet, da die zuständige Kammer überlastet war. Die enorme Verfahrensdauer sei strafmildernd berücksichtigt worden, hieß es im Urteil. Die Verteidiger aller drei Angeklagten hatten Freispruch gefordert.

Kerstin Gehrke

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