Besser beraten : Justizsenator zieht Konsequenzen aus Immobilienaffäre

19.01.2012 00:00 Uhrvon
Thomas Heilmann (CDU) will Verbraucherrechte stärken. Foto: dpa
Thomas Heilmann (CDU) will Verbraucherrechte stärken. - Foto: dpa

Sein Vorgänger stolperte über eine Schrottimmobilienaffäre. Der neue Justizminister Thomas Heilmann nimmt das zum Anlass, Maßnahmen zum Schutz von Immobilienkäufern vorzustellen.

Bei Immobilienverkäufen soll es verpflichtende Beratungen der Käufer durch Verbraucherschutzzentralen, vom Käufer ausgesuchte Steuerberater oder die jeweilige Hausbank geben. Das ist einer der Vorschläge des neuen Justiz- und Verbraucherschutzsenators Thomas Heilmann (CDU), die er gestern im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vorstellte. Fünf Maßnahmen stellte Heilmann zur Diskussion, die die Prävention gegen betrügerische Wohnungsverkäufe verbessern sollen. Er kündigte an, mit seinen Amtskollegen der anderen Bundesländer bei der Justizministerkonferenz im Juni „den Missständen ein Ende zu bereiten“ und forderte die Parlamentarier auf, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen.

Anlass seines Auftritts war die Affäre um Heilmanns Vorgänger, den Notar Michael Braun (CDU), der nach nur zwölf Tagen wegen der Beurkundung sogenannter Schrottimmobilien aus dem Amt geschieden war.

Neben einer Beratungspflicht durch unabhängige Dritte plädierte Heilmann auch für eine verbesserte staatliche Aufklärung. Sowohl Verbraucher, aber auch Banken und Notare sollten es leichter haben, betrügerische Angebote zu erkennen. Auch erwägt Heilmann, die 14-Tages-Frist zwischen Angebot und Kauf wirksamer als bisher so durchzusetzen, dass Notare den Vertrag von sich aus an den Käufer versenden, damit die Fristen nicht wie bisher bei unlauteren Angeboten umgangen werden können. Weiterhin hält Heilmann es für denkbar, eine Besichtigung von Kaufimmobilien verpflichtend vorzuschreiben – so könnte verhindert werden, dass Wohnungen verkauft werden, die deutlich weniger wert sind als im Kaufvertrag festgehalten. Eine letzte Maßnahme, die der Justizsenator für sinnvoll hält, wäre die verbindliche Vorgabe an Banken, jede von ihnen finanzierte Wohnung durch Gutachten auf ihren realen Wert zu überprüfen, wenngleich dies den Kauf tausende Euro verteuern würde, wie Heilmann einschränkte.

Im Ausschuss stießen seine Anregungen auf Zustimmung. „Eine sehr begrüßenswerte Initiative“, sagte der Grünen-Rechtspolitiker Dirk Behrendt. Die Grünen hatten das Thema auf die Tagesordnung gesetzt mit dem Titel: „Versinkt die Berliner Notarkammer im Schrottimmobiliensumpf?“. Die geladene Präsidentin der Berliner Notarkammer, Elke Holthausen-Dux, wies den Vorwurf zurück. Die Notarkammer verurteile betrügerische Immobilienverkaufspraktiken: „Notare dürfen sich in ein solches Vertriebssystem nicht einbinden lassen.“ Sie verwies darauf, dass sie alle Vorgänge um Braun und andere in der Kritik stehende Notare an die Dienstaufsicht beim Landgericht abgegeben habe. Deren Prüfung läuft derzeit, sagte der Präsident des Landgerichts, Bernd Pickel. Er kritisierte, dass es bisher beim Thema Immobilienbeurkundungen „zu viele Soll-Vorschriften und zu unklare Rechtsbegriffe“ gebe und begrüßte die Initiative des Justizsenators, Verbraucher durch klarere Vorgaben besser zu schützen. Lars von Törne

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