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Berlin: Bestätigung vom Verwaltungsgericht: Polizei darf Radarwarner sicherstellen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt erneut bestätigt, dass die Polizei berechtigt ist, Radarwarngeräte in Autos zu beschlagnahmen und zu vernichten. Nach Auskunft eines Polizeisprechers von gestern wurde die Entscheidung damit begründet, dass ein Autofahrer, der ein solches Gerät in seinem Wagen habe, ganz offensichtlich nicht gewillt sei, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten: "Die Anschaffung und das Mitführen des Gerätes kann keinen anderen Sinn haben als den, polizeiliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung zu unterlaufen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt erneut bestätigt, dass die Polizei berechtigt ist, Radarwarngeräte in Autos zu beschlagnahmen und zu vernichten. Nach Auskunft eines Polizeisprechers von gestern wurde die Entscheidung damit begründet, dass ein Autofahrer, der ein solches Gerät in seinem Wagen habe, ganz offensichtlich nicht gewillt sei, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten: "Die Anschaffung und das Mitführen des Gerätes kann keinen anderen Sinn haben als den, polizeiliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung zu unterlaufen." Zuletzt bestätigte das Oberverwaltungsgericht im September 2000 diese Rechtsauffassung.

Der Polizei zufolge wurden von Ende September 1998 bis Ende Februar dieses Jahres in Berlin insgesamt 183 derartige Radarwarngeräte sichergestellt. Davon seien bisher 72 vernichtet worden. Das Mitführen eines nicht eingeschalteten Gerätes ist keine Straftat.

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