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Betriebserlaubnis: Flughafen genehmigt und verklagt

Anwohner gehen gerichtlich gegen Betriebserlaubnis für den BER-Airport in Schönefeld vor.

Die Genehmigung ist da – und die erste Klage dagegen auch. Das Brandenburger Infrastrukturministerium hat die Genehmigung für den Flughafen Schönefeld geändert und dem künftigen Betrieb auf dem ausgebauten Flughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ angepasst. Dagegen haben jetzt umgehend Bewohner aus Kleinmachnow über den Berliner Anwalt Philipp Heinz eine sogenannte Anfechtungsklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Einer der größten Erfolge von Heinz war das Aufheben sämtlicher Genehmigungen beim Bau des Kohlekraftwerks Datteln in Nordrhein-Westfalen.

Nach Ansicht der Kläger ist die Genehmigungsänderung unwirksam, weil sie keinen Lärmschutz für die Bewohner vorsehe, deren Häuser und Grundstücke in Zukunft überflogen werden. Bereits im Planfeststellungsverfahren seien diese Lärmschutzbelange unberücksichtigt geblieben, sagte am Sonntag Michael Lippoldt von der Initiative „Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow“. In der nun erteilten Genehmigung hätte man die neuen Routen jedoch berücksichtigen müssen. Nach Angaben von Staatssekretär Rainer Bretscheider ist die Genehmigung lediglich dem Planfeststellungsbeschluss angepasst worden. Zum Fluglärm heißt es in den Auflagen lediglich, die Überwachungsanlage am Flughafen müsse durch zusätzliche Messstellen ergänzt werden. Zudem wird der Flughafen verpflichtet, „mit Hilfe moderner Datenverarbeitung sicherzustellen, dass eine luftfahrtbehördliche Kontrolle der durchgeführten Flugbewegungen hinsichtlich ihrer Einordnung innerhalb der hier getroffenen Regelungen möglich ist.“ Damit sind vor allem die Vorgaben für den Nachtflug gemeint.

Auflagen gibt es auch für die Luftreinhaltung. Demnach muss der Flughafen mit der Inbetriebnahme der neuen Südbahn eine Messstelle errichtet haben, um Immissionen erfassen zu können. Sobald die Zahl der Starts und Landungen in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils über 300 000 liegt, müssen „Belastungsschwerpunkte“ in der Umgebung des Flughafens gemessen werden. Der Flugbetrieb startet am 3. Juni voraussichtlich mit 240 000 Flugbewegungen. Zugelassen sind im Planfeststellungsverfahren insgesamt 360 000 Starts und Landungen – bei maximal 45 Millionen Passagieren.

Lippold begründet den Klageweg bei der Betriebsgenehmigung auch damit, dass die Routengegner keine Lücke in den inzwischen zahlreichen juristischen Verfahren zulassen wollten.

Flughafenchef Rainer Schwarz hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, er rechne jetzt kurz vor der Aufnahme des Flugbetriebs mit einer Welle von Klagen. Für Mai habe man deshalb bereits Termine in einer Anwaltskanzlei „geblockt“. Am vergangenen Freitag hatte der Würzburger Fachanwalt Wolfgang Baumann, wie berichtet, für elf Betroffene beim Oberverwaltungsgericht beantragt, das Infrastrukturministerium anzuweisen, wegen des fehlenden Lärmschutzes für die meisten Betroffenen die Eröffnung zu unterbinden oder zumindest ein strengeres Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr zu erlassen.

Flughafensprecher Ralf Kunkel sieht den Verfahren „gelassen“ entgegen, wie er am Sonntag sagte. Er ist sicher, dass die Passagiere am 3. Juni die Ansagen im neuen Terminal hören werden, deren „Klingelton“ von DJ Paul van Dyk stammt. Der Musiker hat nach Kunkels Angaben auch die Musik für den Imagefilm komponiert, mit dem der Flughafen für den neuen Airport wirbt.

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