Bettensteuer : Hotels wollen gegen City Tax klagen

27.12.2011 17:20 Uhr
Aufpreis. Touristen wie diese Italiener sollen ab 2013 eine „City Tax“ zahlen. Foto: dapd Foto: dapd
Aufpreis. Touristen wie diese Italiener sollen ab 2013 eine „City Tax“ zahlen. Foto: dapd - Foto: dapd

SPD und CDU planen Bettensteuer ab 2013

Die umstrittene Bettensteuer in Berlin kommt nun doch – es sei denn, dass sie durch Klagen gekippt wird. Laut Koalitionsvertrag sollen Touristen ab 2013 eine „City Tax“ in Höhe von fünf Prozent des Hotelübernachtungspreises zahlen. Bis dahin will man noch rechtliche Fragen klären. Ohnehin dürfte das Thema Gerichte beschäftigen: Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder vom Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Berlin und Hans Eilers, Vorsitzender des Vereins der Visit-Berlin-Partnerhotels, kündigten bereits Klagen von Hoteliers an.

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher (FDP), kritisierte die „staatliche Gängelei“.

Die „unverständliche“ Zustimmung der CDU zeige die „Sozialdemokratisierung“ der Partei.

Dagegen lobte die Grünen-Abgeordnete Nicole Ludwig den „überfälligen“ Beschluss, den die Grünen schon 2010 verlangt hätten: Die „günstigsten Übernachtungspreise europaweit, das einzigartige kulturelle Angebot und eine beispielhafte Infrastruktur“ rechtfertigten die City-Tax. Bei jährlich mehr als 20 Millionen Übernachtungen kämen mindestens 40 Millionen Euro für kulturelle Zwecke sowie die „intakte Infrastruktur, Sauberkeit in der Stadt oder die Pflege von Stadtbäumen“ zusammen. Nach Auskunft der Finanzverwaltung sollen die Einnahmen nicht unmittelbar bestimmten Zwecken zufließen. Dies sei bei Steuern „gar nicht zulässig“.

Mehrere deutsche Städte erheben bereits eine Bettensteuer, doch gibt es widersprüchliche Gerichtsurteile. In München verbot das Verwaltungsgericht die Steuer, da sie der von der Bundesregierung veranlassten Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen widerspreche. Zudem hatte München – anders als Berlin – eine Pauschale von 2,50 Euro je Übernachtung geplant; angesichts verschiedener Hotelpreise verstieß dies nach Ansicht der Richter gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch dürften „beruflich veranlasste Übernachtungen“ von Geschäftsleuten nicht besteuert werden. Auch in Berlin war eine Tourismusabgabe 1994 gerichtlich für unzulässig erklärt worden. In Köln jedoch erlaubte das Verwaltungsgericht die neue City Tax.

Die Partnerhotels der Tourismusgesellschaft Visit Berlin drohen, keine freiwilligen Beiträge für das Stadtmarketing mehr zu zahlen. Diese Millionensummen seien zweckgebunden und „wesentlich wertvoller“ für den Tourismus, sagte Vereinschef Eilers. Burkhard Kieker von Visit Berlin betonte, der Tourismus sei Berlins „Wirtschaftsfaktor Nummer eins“, das internationale Marketing müsse finanziell weiter auf „soliden Füßen“ stehen. CD

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