Bevölkerung nicht gewarnt : Straftäter flieht bei Freigang

25.10.2012 12:28 Uhrvon

Update Ein verurteilter Straftäter ist am Sonntag bei einem Gruppenausgang in Teupitz geflohen. Die Flucht war offenbar geplant. Doch erst Tage später wurde die Öffentlichkeit informiert - auf Drängen der Presse.

Ein verurteilter Straftäter ist am vergangenen Sonntag aus dem Maßregelvollzug in Teupitz (Landkreis Dahme-Spreewald) geflohen, das wurde erst am Mittwoch bekannt. Der 23-Jährige war auch am Donnerstag weiter auf der Flucht. Nun gibt es Kritik am Umgang der Behörden mit dem Fall.

Der Mann ist bei einem Gruppenausgang entkommen, teilten Gesundheitsministerium und Polizei  mit und bestätigten damit einen Bericht des RBB-Politikmagazins „Klartext". Der Mann sei zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub verurteilt worden, zugleich habe das Gericht wegen der Drogensucht des Mannes die Unterbringungen im Maßregelvollzug bis September 2013 angeordnet, hieß es.

Die Flucht am Sonntag war offenbar geplant. Dies lasse der Ablauf vermuten, sagte eine Ministeriumssprecherin. Vor der Anstalt hatte seine Freundin, eine Berlinerin, mit ihrem Auto auf dem Parkplatz einer Kaufhalle gewartet. Der Mann rannte aus der Gruppe davon und sprang in das Auto. Zuvor hatten ihm Anstaltsmitarbeiter  sein Handy wiedergegeben, mit dem er wohl seine Freundin verständigt hatte. „Der Besitz eines Handys ist im Maßregelvollzug grundsätzlich nicht gestattet, bei Ausgang allerdings erlaubt", sagte die Ministeriumssprecherin.

Dass die Bevölkerung seit der Flucht am Sonntag nicht gewarnt wurde, begründete eine Polizeisprecherin mit den Ergebnissen einer Risikoanalyse. „Es zeichnet sich nicht ab, dass von dem Mann für die Bevölkerung eine unmittelbare Gefahr ausgeht, sagte sie. „Es ist nicht davon auszugehen, dass er eine Straftat begeht. Es sei jetzt reine Ermittlungsarbeit, den Mann zu finden, sagte sie. Vom Gesundheitsministerium hieß es aber, die Wahrscheinlichkeit, dass der 23-Jährige weitere ähnliche Delikte begeht, werde zwar von der ärztlichen Leitung des Maßregelvollzugs als gering eingeschätzt. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass er erneut straffällig wird, hieß es. Bislang sei der Mann noch nicht aus dem Maßregelvollzug geflohen und es habe keine Zwischenfälle gegeben.

Kritik übte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Schuster, an der Informationspolitik in diesem Fall. „Wenn der Flüchtige nicht zurückkommt, dann muss die Bevölkerung informiert werden", sagte Schuster den PNN. „Es geht darum, die Bevölkerung zu schützen, also auch Informationen zum Aufenthaltsort zu erhalten. Es muss offensiv und schnellstmöglich gehandelt werden." Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag machte die rot-rote Landesregierung für die erneute Flucht eines Straftäters verantwortlich. „Die zuständigen Minister der Landesregierung entwickeln sich immer mehr zum Sicherheitsrisiko für Brandenburg", sagte CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski. Die Sicherheitsmaßnahmen müssten dringend überprüft werden.

Erst Ende September war ein wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und versuchter Vergewaltigung im Gefängnis Luckau-Duben (Dahme-Spreewald) einsitzender 26-jähriger Häftling bei einem Ausgang seinen Begleitern entflohen, stellte sich aber Stunden später. Laut Justizministerium gab es seit dem Jahr 2000 bei Ausführungen 19 Entweichungen, in diesem Jahr drei.

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