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Berlin: Bewährung für den Kirchenstörer

Der Querulant Christian Arnold gelobte in der Berufungsverhandlung Besserung und erntete Milde: Das Landgericht wandelte eine im Juni gegen den Kirchenstörer verhängte Gefängnisstrafe von sechs Monaten in Bewährung um. Der 30-Jährige hatte zuvor aus Sicht des Landgerichts überzeugend erklärt, dass er jetzt „einen anderen Weg der Bekehrung“ gehen, sich in Zukunft ruhig verhalten und mit Andersdenkenden eher das „Gespräch“ suchen werde.

Der Querulant Christian Arnold gelobte in der Berufungsverhandlung Besserung und erntete Milde: Das Landgericht wandelte eine im Juni gegen den Kirchenstörer verhängte Gefängnisstrafe von sechs Monaten in Bewährung um. Der 30-Jährige hatte zuvor aus Sicht des Landgerichts überzeugend erklärt, dass er jetzt „einen anderen Weg der Bekehrung“ gehen, sich in Zukunft ruhig verhalten und mit Andersdenkenden eher das „Gespräch“ suchen werde.

Mit ihren Kirchenauftritten haben es Arnold und sein „Glaubensbruder“ Andreas Roy zu zweifelhaftem Ruhm gebracht. Inzwischen sind die beiden wegen Störaktionen mehrfach vorbestraft. Im jetzigen Verfahren ging es um Zwischenrufe bei Gottesdiensten am Karfreitag 2004 im Gemeindezentrum Plötzensee und am Ostermontag in der Gedächtniskirche: Arnold brüllte herum und warf mit Zetteln um sich. Darauf prangerte er die Haltung der evangelischen Kirche zum Schwangerschaftsabbruch an. Roy soll nun im Dezember wieder vor Gericht stehen. K. G.

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