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Berlin: Bewährungsstrafe für Ex-Terroristin

Geständnis führte zu mildem Urteil gegen einstiges Mitglied der „Roten Zora“

Sie arbeitete in der Illegalität als Fotografin und lebte wohl nicht schlecht. Details aber gab die frühere Aktivistin der linksextremen Terrorgruppe „Rote Zora“ im Prozess nicht preis. Überhaupt verhielt sich die 58-jährige Adrienne G. wortkarg. Ihrem „schmalen Geständnis“ sei dennoch zu entnehmen, dass sie ihre damaligen Taten aus heutiger Sicht für falsch halte, befand gestern das Kammergericht. Zwanzig Jahre nach zwei fehlgeschlagenen Attentaten wurde die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der Schuldspruch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchter Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen in zwei Fällen kam nicht überraschend. Es hatte bereits vor der Verhandlung entsprechende Absprachen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben. Über ihre Anwältin hatte Adrienne G. eingeräumt, sich „wissentlich und willentlich“ an zwei Anschlägen der „Roten Zora“ beteiligt zu haben.

Die Terrorgruppe verstand sich als „sozialrevolutionäre feministische Befreiungsbewegung“. 45 Sprengstoff- und Brandanschläge zwischen April 1977 und Februar 1988 rechnen die Ermittler der Gruppierung zu. Die Angeklagte hatte für Bombenanschläge 1986 auf das Gentechnische Institut in Berlin sowie 1987 auf ein Bekleidungswerk nahe Aschaffenburg jeweils einen Wecker für die Zündung gekauft. Beide Attentate scheiterten, weil der Zündmechanismus versagte.

Adrienne G. hatte nach ihrem Studium Mitte der 70er Jahre eine Zeit lang als Lehrerin in Neukölln gearbeitet. Warum sie sich dem politischen Kampf mit gewaltsamen Mitteln verschrieb und dafür ihre sichere Existenz aufgab, blieb im Prozess offen. Nach den Anschlägen war sie im Ausland untergetaucht. Auch über diese Zeit machte die leicht ergraute Frau vor Gericht keine weiteren Angaben.

Die Richter sahen mehrere strafmildernde Punkte. Bei den beiden Taten sei kein Schaden entstanden; es hätten auch keine „eigennützigen Motive“ vorgelegen. Zudem habe Adrienne G. die Verantwortung für ihr damaliges Handeln übernommen und sich „ohne Not freiwillig gestellt“. Für erneute Straftaten gebe es keine Anhaltspunkte. Die „Rote Zora“ gibt es laut Bundesanwaltschaft nicht mehr. Der letzte Anschlag soll zwölf Jahre zurückliegen. Adrienne G. hat nach eigenen Angaben etwa ein Jahr überlegt und sich Ende 2006 mit ihrem ebenfalls unter Terrorverdacht stehenden Lebensgefährten bei den Ermittlern gemeldet. Derzeit lebt sie in Berlin von Hartz IV. Demnächst will sie wieder als Fotografin arbeiten – „mit dem Schwerpunkt Frauen“, sagte die Angeklagte.

Kerstin Gehrke

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