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Berlin: Bewährungsstrafe für Fahrerin des Unfallbusses

Sieben Jahre nach einem schweren Busunglück in der Schweiz ist die 57-jährige Fahrerin am Dienstag zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die Kreuzbergerin schuldig, fahrlässig den Tod von acht Menschen verursacht zu haben.

Sieben Jahre nach einem schweren Busunglück in der Schweiz ist die 57-jährige Fahrerin am Dienstag zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die Kreuzbergerin schuldig, fahrlässig den Tod von acht Menschen verursacht zu haben. 23 Fahrgäste wurden bei dem Unfall verletzt. Der mit 47 Urlaubern besetzte Bus war im Juli 1992 auf einem Pass im Tessin in einer Haarnadelkurve einen Hang hinabgestürzt.

Die letzten Worte der Angeklagten gingen im Verhandlungssaal in Schluchzen über. "Es tut mir sehr leid", beteuerte Jutta von K. vor der Richterbank. "Hätte ich gewusst, dass die Bremsen kaputt sind, hätte ich ihn stehen lassen." Doch nach Auffassung der Gutachter und der Richter hätte die Frau als "gewissenhafte und sorgfältige Fahrerin" merken müssen, dass der sogenannte Retarder - eine Art Zusatzbremse, die im Bus mit der Hand bedient wird - schon seit erheblicher Zeit defekt war. Die geminderte Bremsleistung versuchte Jutta von K. bei der Talfahrt mit der Fußbremse auszugleichen - bis diese in der vorletzten Kurve offenbar so heiß gelaufen war, dass sie komplett versagte. Nach Auffassung des Staatsanwalts ist diese Folge für jeden halbwegs routinierten Autofahrer vorhersehbar gewesen.

Die 57-Jährige hatte bei dem Unfall selbst Rippenbrüche und schwere Verletzungen an den Füßen erlitten. Sie konnte das Krankenhaus zwar im Dezember 1992 verlassen, ist aber bis heute arbeitsunfähig. Strafmildernd wurde der Angeklagten angerechnet, dass der Prozess erst nach Jahren eröffnet wurde. Unter anderem aufwendige Gutachten hatten das Verfahren in die Länge geschoben.

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