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Berlin: Bewährungsstrafen für arabische Clanmitglieder

Angeklagte Brüder und ihr Gefolge regten sich über Urteile auf – sie hatten Freisprüche erwartet.

Berlin - Einige zischten wütend, ein anderer lachte höhnisch auf. Doch unter den Augen der vielen Justizwachtmeister im Gerichtssaal verstummten die Männer auf den Zuschauerbänken schnell. Sie gehörten zur Gruppe, die Arafat A.-C. und Yasser A.-C., Mitglieder einer arabischen Großfamilie, begleitet hatte. Das Urteil regte sie auf. Statt Freispruch, den sie erwarteten, wurden Bewährungsstrafen verhängt. In einem Streit mit einer anderen Familie habe man sich auf Straßenland getroffen, um auszutragen, „wer die stärkere Gruppe ist, wer das Sagen hat“, sagte der Richter. „Das hat zu unterbleiben.“

Die Familie der Angeklagten ist Polizei und Justiz seit Jahren bekannt. Ein Mann aus dem Umfeld wurde als Drahtzieher des Pokerraubs vom Potsdamer Platz verurteilt. Es gab Verfahren um Zuhälterei, Körperverletzung, Bedrohung. Beim jetzigen Prozess war es im August zu einer rüden Auseinandersetzung mit Journalisten gekommen, ohne dass Justizwachtmeister eingriffen. Das hatte Folgen. Der Personaleinsatz wurde deutlich verstärkt.

Es ging um zwei Vorfälle. Der 31-jährige Yasser A.-C. sei im Dezember 2009 in Kreuzberg mit einem grauen Daimler absichtlich auf einen Mann zugesteuert, „um ihn einzuschüchtern“, stand am Freitag für das Gericht fest. Hintergrund sei eine Auseinandersetzung gewesen. Yasser A.-C. habe den Mann zwar nicht verletzen wollte, doch er habe „das Auto als Waffe missbraucht“ und sich deshalb eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht. In dem anderen Fall sollen die Brüder im Juni 2010 mit weiteren Familienmitgliedern einen Mann aus einer anderen Familie umzingelt haben, um ihn zu einer Entschuldigung für eine Äußerung zu bringen. Yasser A.-C. habe mit einer Waffe gedroht, sein 36-jähriger Bruder Arafat verbal „psychische Beihilfe“ geleistet. Gegen Yasser A.-C. wurden ein Jahr Haft auf Bewährung sowie zwei Jahre Führerscheinsperre verhängt, gegen den älteren Bruder vier Monate Haft auf Bewährung sowie 3000 Euro Buße. Die Bewährungszeit beträgt jeweils fünf Jahre. K.G.

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