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Berlin: Beweismittel reichen laut Verteidigung nicht zur Verurteilung des mutmaßlichen Terroristen aus

Der Staatsanwalt hatte für den mutmaßlichen Terroristen lebenslänglich gefordert, die Verteidigung von Johannes Weinrich will auf Freispruch plädieren. Dies kündigte Rechtsanwalt Stefan König am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht an.

Der Staatsanwalt hatte für den mutmaßlichen Terroristen lebenslänglich gefordert, die Verteidigung von Johannes Weinrich will auf Freispruch plädieren. Dies kündigte Rechtsanwalt Stefan König am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht an. Die Beweismittel gegen Weinrich reichten zu einem Urteil nicht aus, sagte König. Auch die herangezogenen Akten der Geheimdienste seien nur mit äußerster Vorsicht zu genießen. Eine Verurteilung Weinrichs würde auf "trüben Quellen" beruhen und deshalb auf "tönernen Füßen" stehen. Bis zum Ende der fast vierjährigen Beweisaufnahme sei unklar geblieben, wie der Sprengstoff für den Anschlag auf das französische Kulturinstitut tatsächlich nach West-Berlin gelangt sei. Ein angeblich von Weinrich geschriebener Brief ist nach Ansicht der Verteidigung ebenfalls kein Beweis.

Der Staatsanwalt sieht es hingegen "über jeden Zweifel hinaus" als erwiesen an, dass der 52-jährige Weinrich die "rechte Hand" des inzwischen in Frankreich zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristen Carlos war und 1983 auch den Anschlag auf das Maison de France organisiert hat. Ziel sei vor allem die Freipressung der damaligen Geliebten von Carlos aus französischer Haft gewesen. Bei dem Attentat verlor ein junger Mann das Leben, 23 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Weinrich soll den Sprengstoff transportiert und am Tag des Attentats einem Komplizen übergeben haben. Die Vertreter der Nebenklage hatten sich dem Antrag des Anklägers angeschlossen.

Nach Königs Plädoyer stellte Weinrichs zweiter Verteidiger, Rainer Elfferding, am inzwischen 180. Prozesstag noch einige Beweisanträge. Mit ihnen will die Verteidigung überprüft wissen, ob das Attentat einer armenischen Terrorgruppe zugerechnet werden kann. Außerdem wurden einem Antrag gemäß weitere Stasi-Dokumente verlesen. Über die beantragte Anhörung zusätzlicher Zeugen muss die Kammer noch beraten. Dadurch könnte sich das für Anfang Januar geplante Urteil erneut verzögern. Für kommenden Montag wird dennoch das Plädoyer von Weinrichs Anwalt Rainer Elfferding erwartet.

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