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BEWERBUNGSTIPPS: Auch bei der Favoritenschule ist noch ein Wechsel möglich

DREI WUNSCHSCHULENDie Anmeldefrist für die siebten Klassen der Sekundarschulen und Gymnasien läuft bis zum 18. Februar.

DREI WUNSCHSCHULEN

Die Anmeldefrist für die siebten Klassen der Sekundarschulen und Gymnasien läuft bis zum 18. Februar. Jeder darf drei Wunschschulen angeben. Doch nur an der Erstwunschschule darf man am Losverfahren teilnehmen, falls man die Aufnahmekriterien nicht erfüllt hat. An den Zweit- und Drittwunschschulen wird man nur dann aufgenommen, wenn es dort nicht genug Erstwunschkandidaten gab.

IRRTUM ERLAUBT

Falls man seine Bewerbung schon früh abgegeben hat, aber innerhalb der Bewerbungsfrist merkt, dass man einen strategischen Fehler gemacht hat, kann man seinen Anmeldebogen von der Erstwunschschule wieder abholen, korrigieren und an einer anderen Favoritenschule abgeben. Das bestätigte die Sprecherin der Bildungsverwaltung, Beate Stoffers, auf Anfrage. Dies könnte Sinn machen, wenn man jetzt erfährt, dass die Lieblingsschule, bei der man sich wegen der vermeintlich großen Nachfrage nicht anzumelden wagte, erst wenige Anmeldungen hat. Jeder Sechstklässler hat nur einen Anmeldebogen. Er ist nicht kopierbar, weil er ein Hologramm enthält. sve

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