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Berlin: Bezirk verklagt Bahn auf Schadensersatz: Neues Gutachten: Fahrstrom ist Ursache für Computerstörungen

Das Bezirksamt hat gestern beschlossen, die Deutsche Bahn AG auf Schadensersatz in einer Gesamthöhe von 638 000 Mark zu verklagen. Wie berichtet, hatte sich das Verkehrsunternehmen geweigert, der Behörde die Kosten für den Austausch von 265 Computerbildschirmen zu ersetzen.

Das Bezirksamt hat gestern beschlossen, die Deutsche Bahn AG auf Schadensersatz in einer Gesamthöhe von 638 000 Mark zu verklagen. Wie berichtet, hatte sich das Verkehrsunternehmen geweigert, der Behörde die Kosten für den Austausch von 265 Computerbildschirmen zu ersetzen. Der Bezirk hält es nach Untersuchungen des TÜV für erwiesen, dass die alten Geräte durch den Fahrstrom der am Rathaus vorbeirollenden Züge der neu gebauten Fernbahntrasse nach Hamburg und Hannover gestört wurden. Ein Gegengutachten der Bahn kommt dagegen zu dem Schluss, dass Unzulänglichkeiten im Elektronetz des Gebäudes für das Flimmern der Bildschirme verantwortlich sind.

Ein erneutes TÜV-Gutachten ist jetzt zu dem Schlusse gekommen, dass die im Auftrag der Bahn durchgeführten Messungen sowohl methodisch als auch von der Messung her falsch gewesen sind, sagte der Spandauer Rechtsamtsleiter Jürgen Knebel. Der TÜV habe festgestellt, dass die von den Fahrströmen ausgehenden Magnetfelder 67 Prozent über den im Planverfahren angenommenen Werten liegen. Zudem sei von den drei an der Trasse vorgesehenen Kompensationsableitern durch die Bahn nur einer installiert worden.

Nach dem neuen Gutachten bestehe kein Zweifel daran, dass die Bahn alleiniger Verursacher des Bildschirmflimmerns im Rathaus ist und die Ursache der Störungen noch immer nicht beseitigt hat, erklärte Jürgen Knebel. Die von der DB Consult im Auftrag der Bahn festgestellten Defizite an der Stromanlage des Bezirksamtes hätten dagegen keinerlei Auswirkungen auf die Behördencomputer.

Dem jetzt anstehenden Gerichtsverfahren kommt bundesweite Bedeutung zu. Sollte der Bezirk das Verfahren gewinnen, das zunächst vor dem Landgericht ausgetragen wird, könnte auf die Bahn eine ganze Lawine von Schadensersatzansprüchen zukommen, Deshalb schließen Experten nicht aus, das die Auseinandersetzung über mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof geführt werden könnte.

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