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Über dem U-Bahnhof Bayerischer Platz liegt seit gut einem Jahr das Café Haberland. Dort finden auch Veranstaltungen statt. Nach einem Pächter, der bleibt, wird noch gesucht.

© Mike Wolff

Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm erzählt: Als Deutsche wütend aufeinander losgingen

Im Café Haberland am Bayerischen Platz erinnert sich der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm bei Rotwein an die Zeit nach der Wiedervereinigung.

Von Fatina Keilani

Nach der Wende war es. Plötzlich tauchten Westdeutsche im Osten auf und wollten den Familienbesitz zurück, und die Ostdeutschen verteidigten das wenige Privateigentum, das sie hatten, mit Zähnen und Klauen. Oder auch schon mal mit der Mistgabel. Keine allzu erfreuliche Phase deutsch-deutschen Zusammenwachsens, sondern eine hochemotionale Angelegenheit, bei der es viel Streit gab. An diese Zeit erinnerte sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm, gemütlich im Café Haberland über dem U-Bahnhof Bayerischer Platz sitzend, wohin er einer Einladung des Vereins Quartier Bayerischer Platz gefolgt war.

Der Einigungsvertrag war schuld, genauer das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung", das darin niedergelegt war, freilich mit vielen Ausnahmen. Grimm, Jahrgang 1937, war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht und hat in dieser Zeit die wesentlichen Probleme der Wende vor sich liegen gehabt. "Jedes auch nur halbwegs wichtige Vereinigungsproblem landete irgendwann in Karlsruhe", erinnerte sich Grimm, und auch daran, dass die Politik sich gern einmal aus der Affäre zieht, indem sie sich auf Karlsruhe beruft. Im Falle des Eigentums haben die Richter das Spiel aber nicht mitgemacht. "Das Problem von Eigentum und Rückgabe haben wir an die Politik zurückgespielt", sagte Grimm. "Da haben wir gedacht: Das war eure politische Entscheidung, und dafür müsst ihr geradestehen." Bei anderen Rechtskomplexen sei das anders gewesen.

Neben dem früheren Verfassungsrichter saß Annette Fugmann-Heesing (SPD), früher Finanzsenatorin von Berlin, die Grimm schon lange kennt, denn sie hat bei ihm promoviert. Sie war seine erste wissenschaftliche Assistentin an der Uni Bielefeld, außerdem wohnt sie im Bayerischen Viertel und engagiert sich im Verein. In der Diskussion hielt sie sich zurück, bot aber, wenn sie eingriff, den Blick des Politikers auf die Materie, die ihr Doktorvater durch die Brille des Rechts betrachtet. "Die Politik hat andere Aufgaben", konstatierte Fugmann-Heesing. "Sie muss sich zum Beispiel fragen: Wie schaffe ich es, Menschen im Umbruch nicht allzu sehr zu verunsichern?" Harald Asel von rbb moderierte.

Die DDR war rechtlich unterkomplex im Vergleich zum Westen

Vor gut 50 Zuhörern ließ Grimm die bedeutendsten Rechtsprobleme Revue passieren. "Es waren fünf große Komplexe: Erstens die Eigentumsfragen, zweitens die Anpassung des Wirtschaftssystems, drittens die Abwicklung der Arbeitsverhältnisse, viertens die Rentenüberleitung und fünftens die Regierungskriminalität, Stichwort Mauerschützenprozesse." Als am 3. Oktober 1990 der Einigungsvertrag in Kraft trat, waren die ersten Klagen beim Bundesverfassungsgericht schon eingegangen. Der Einigungsvertrag, drei Bände Papier, regelte minutiös, wie die Rechtsverhältnisse zu überführen seien. Keine leichte Sache, denn es handelte sich um grundverschiedene Rechtssysteme. Hier die Bundesrepublik, hochgradig verrechtlicht, mit 20.000 Richtern und mehr als 100.000 Rechtsanwälten. Dort die DDR, rechtlich im Vergleich unterkomplex - 1000 Richter, 600 Anwälte, kein Wirtschaftsrecht, da die Wirtschaft staatlich war, und auch praktisch kein Individualrecht. Und für das Gericht: keine Präzedenzfälle.

Speziell im Eigentumsrecht ging es hoch her. Roman Herzog, später Bundespräsident, saß dem ersten Senat vor, in dem auch Grimm war. "Herzog musste im Gerichtssaal mehrfach mahnen, dass es unüblich sei, zu buhen oder zu applaudieren", schilderte Grimm. Es ging um die Enteignungen. Waren sie rechtmäßig? Die DDR hatte in mehreren Wellen enteignet, erst die Großgrundbesitzer, dann die Industrie, die Landwirte, sie hatte Privateigentum entzogen und das Vermögen von Republikflüchtlingen einkassiert. Sollte man das alles rückabwickeln? Und was war mit den Enteignungen vor 1949, unter den Sowjets? Nach dem Grundgesetz waren diese Enteignungen verfassungswidrig, aber es gab kein Grundgesetz, als sie geschahen. Schwierige Fragen, die mittlerweile gelöst sind.

Systemtreue wurde in der DDR durch hohe Renten belohnt

Auch die Überführung der DDR-Renten ins gesamtdeutsche Rentensystem - war es richtig, die teilweise gewaltigen Renten zu kürzen? Je systemtreuer einer war, desto mehr Rente bekam er von der DDR. Auch die im Vergleich weniger produktive Ost-Rentnerin hatte höhere Ansprüche als die aus dem Westen. Es klagten natürlich immer die, die von Kürzungen betroffen waren.

Oder das Problem der Schüsse an der Mauer. Nach DDR-Strafrecht waren sie nicht rechtswidrig. Nach bundesdeutschem Strafrecht und den ehernen Prinzipien des Rechtsstaats wiederum darf es keine rückwirkenden Gesetze geben. Aber die Tötungen straflos lassen? Das Gericht tat sich schwer, fand aber eine Lösung.

In der netten Atmosphäre des Cafés, mit einem Glas Rotwein in kultivierter Gesellschaft, erschien diese Vergangenheit sehr lange her, wie ein erfolgreich gemeistertes Großprojekt, das es ja auch war. "Der Einigungsvertrag war eine großartige Leistung", befand Fugmann-Heesing, und fügte skeptisch hinzu: "Ich bin nicht sicher, ob die Ministerialbürokratie zu sowas heute noch in der Lage wäre."

Deutschland hat jetzt ein neues Großprojekt, die Bewältigung des Flüchtlingszustroms, und hier, in einem Umfeld aufgeklärten und engagierten Bürgertums, erscheint Merkels "Wir schaffen das" immer noch realistisch.

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