zum Hauptinhalt
Der Lidl am Innsbrucker Platz darf sonntags nicht mehr öffnen.

© Kai-Uwe Heinrich

Ladenschlussgesetz in Berlin: Lidl am Innsbrucker Platz soll sonntags geschlossen bleiben

Am S-Bahnhof Innsbrucker Platz hat Lidl seit Jahren am Sonntag von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Doch künftig soll er um diese Zeit geschlossen bleiben.

Er ist mit seinen liberalen Öffnungszeiten oft die Rettung für gestresste Einkäufer aus dem Bayerischen Viertel und aus Friedenau - oder auch von weiter her. Doch der Supermarkt Lidl am Innsbrucker Platz darf nun sonntags nicht mehr geöffnet haben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Dem Gerichtsbeschluss ging ein Verbot des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg voraus. Verkaufsstellen dürften nur an den berlinweit festgesetzten acht Sonntagen sowie aus Anlass besonderer Ereignisse öffnen, argumentierte der Bezirk und untersagte dem Supermarkt Lidl am Innsbrucker Platz die Öffnung an regulären Sonntagen.

Dagegen hatte der Konzern geklagt und darauf hingewiesen, dass für den Supermarkt eine Ausnahme gelte: Es handle sich um eine Verkaufsstelle in einem Personenbahnhof und die dürfe laut Ladenöffnungsgesetz auch an Sonn- und Feiertagen Reisebedarf anbieten. Auf Fernbahnhöfen dürfen darüber hinaus auch Waren des täglichen Verbrauchs verkauft werden. Der Supermarkt hatte außerdem angeführt, dass sogar die Internetseite www.berlin.de unter „Tourismus“ auf den sonntags geöffneten Supermarkt hinweist.

"Fernbahnhöfe" sind festgelegt

Das Verwaltungsgericht folgte nicht dem Supermarkt, sondern der Sicht des Bezirksamtes. Die Ausnahmen des Ladenöffnungsgesetzes, in dem Fall hier wohl eher mal wieder ein Ladenschlussgesetz, seien auf den Supermarkt am S-Bahnhof Innsbrucker Platz nicht anwendbar, heißt es in der Urteilsbegründung. Denn der Supermarkt biete nicht nur Touristenbedarf oder andere begrenzte Warengruppen wie Blumen und Pflanzen, Presseerzeugnisse oder Back- und Konditorwaren an.

Der Supermarkt könne sich aber auch nicht auf die Ausnahmebestimmungen für Fernbahnhöfe berufen, entschieden die Richter. Denn das Ladenöffnungsgesetz schreibt genau fest, welche Bahnhöfe in Berlin als „Fernbahnhöfe“ gelten. Das sind Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Südkreuz, Gesundbrunnen und Spandau sowie die „Bahnhöfe mit besonders langlaufenden Regionalzügen“ wie Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Potsdamer Platz, Wannsee, Lichterfelde Ost und Lichtenberg.

Beschwerde kann eingelegt werden

Die Supermärkte in diesen Bahnhöfen, etwa Südkreuz oder Friedrichstraße, die ebenfalls sonntags öffnen, müssen sich demnach keine Sorge machen, dass auch ihnen Sonntagsruhe verordnet wird. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Wie berichtet haben auch die Spätis in Berlin Probleme mit dem Verkaufsverbot an Sonntagen.

Wohnen Sie im Bayerischen Viertel oder interessieren Sie sich für diesen besonderen Berliner Kiez? Unseren Kiezblog zum Bayerischen Viertel finden Sie hier. Themenanregungen und Kritik gern im Kommentarbereich etwas weiter unten auf dieser Seite (leider derzeit noch nicht auf unserer mobilen Seite) oder per Email an: bayerischesviertel@tagesspiegel.de. Zum Twitterfeed über das Bayerische Viertel geht es hier. Twittern Sie mit unter dem Hashtag #BayerischesViertel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false