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Glanzvolle Kulisse. Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg. Den Ansturm an Sonnabenden wollte der Veranstalter mit Eintrittsgeld bremsen.

© dpa

Update

Berlin-Charlottenburg: Gericht verbietet Eintrittsgeld beim Weihnachtsmarkt am Schloss

Der Veranstalter des Weihnachtsmarkts vor dem Schloss Charlottenburg darf von Besuchern sonnabends kein Eintrittsgeld verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden – weil der Markt auf einer öffentlichen Grünanlage läuft.

Sonnabends ab dem späteren Nachmittag ist besonders viel los auf dem stimmungsvollen Weihnachtsmarkt vor dem Charlottenburger Schloss, in den Vorjahren hatten sich Händler und Besucher zunehmend über das Gedränge beschwert. Um den Ansturm zu bremsen, kündigte Veranstalter Tommy Erbe diesmal an, sonnabends ab 16.30 Uhr koste der Eintritt drei Euro (ermäßigt ein Euro, für Kinder und Menschen mit Behinderung gratis). Doch nun hat das Berliner Verwaltungsgericht die Gebühr für unzulässig erklärt.

Der Bezirk drohte ein Zwangsgeld an

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf reagierte schnell auf Erbes Ankündigung, wie erst jetzt bekannt wird: Bereits einen Tag nach der Eröffnung des Weihnachtsmarkts schickte es dem Veranstalter am Dienstag, dem 25. November, einen Bescheid. Eintrittsgelder und Absperrmaßnahmen zu deren Durchsetzung wurden unter Androhung von 20 000 Euro „Zwangsgeld“ untersagt.

Gericht verlangt freien Zugang zu Grünanlagen

Tommy Erbe stellte dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht und ließ den Eintritt am folgenden Sonnabend kassieren. Doch jetzt wurde der Antrag zurückgewiesen. Laut dem am Freitag veröffentlichten Gerichtsbeschluss vom Donnerstag verstoßen Eintrittsgelder gegen das Grünanlagengesetz.

Danach dürften öffentliche Grün- und Erholungsanlagen „nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergebe“. „Grundsätzlich jedermann“ könne sie ohne Eintritt zur Erholung nutzen. Die vorübergehende Ansiedlung eines Weihnachtsmarkts ändere daran nichts.

Der Veranstalter lenkt ein

Nach einem Gespräch mit dem Veranstalter sagte Baustadtrat Marc Schulte (SPD) am Freitag, der Streit sei beigelegt. Erbe habe zugesagt, den Gerichtsbeschluss zu befolgen und auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zu verzichten. Schulte nannte den Streit „völlig unnötig“, die Rechtslage sei klar gewesen.

Ein neuer Versuch im kommenden Jahr?

Tommy Erbe gab später eine Erklärung heraus (pdf-Datei). Demnach hofft er, „dass es an den nächsten Samstagen seitens der Behörden nicht zu zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wegen Überfüllung“ komme. Das Verbot führt er auf einen falschen Genehmigungsantrag zurück. Niemand habe ihm mitgeteilt, dass die Veranstaltung bei einer Gebührenerhebung als „Spezialmarkt“ gelten müsste statt wie bisher als „Jahrmarkt“. Für 2015 schließt Erbe einen neuen Vorstoß mit einem passenden Antrag nicht aus.

Übrigens ist auch der Tagesspiegel mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt vertreten.

Am Gendarmenmarkt ist die Lage anders

Nicht betroffen sieht sich der „Weihnachtszauber“ am Gendarmenmarkt in Mitte, wo der Eintritt einen Euro kostet (ab 14 Uhr und an den Feiertagen ganztägig). Dies sei im Vertrag mit dem Bezirk verankert, sagt Gabriele Liebe, die Sprecherin des Veranstalters Helmut Russ.

Außerdem gehe der seit zwölf Jahren bestehende Markt auf den „Runden Tisch Tourismus“ zurück, den der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) damals zur Ankurbelung des Tourismus ins Leben gerufen hatte. Russ gewann eine Ausschreibung.

Ein Großteil der Einnahmen am Gendarmenmarkt fließe karitativen Zwecken zu, betonte Liebe. Der Rest diene der Finanzierung des Bühnenprogramms und des Sicherheitsdienstes.

Der Artikel erscheint auf dem Ku'damm-Blog, dem Online-Magazin für die westliche Innenstadt.

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