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Am U-Bahnhof Blissestraße sind 55 Eigentumswohnungen geplant.

© Cay Dobberke

Berlin-Wilmersdorf: Umstrittener Abriss von Mietshaus in der Uhlandstraße läuft

An der Uhlandstraße 103 in Wilmersdorf hat ein Investor damit begonnen, das Mietshaus zugunsten von Eigentumswohnungen abzureißen. Der Bezirk wollte dies verhindern, unterlag aber vor Gericht.

Am Freitag waren erste Baufahrzeuge auf dem Grundstück an der Uhlandstraße 103 / Ecke Berliner Straße am U-Bahnhof Blissestraße zu sehen. Wie berichtet, hatte das Berliner Verwaltungsgericht den Abriss des Mietshauses trotz des Zweckentfremdungsverbots und gegen den Willen des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf genehmigt.

Das Nürnberger Unternehmen Project Immobilien plant einen Neubau mit „55 modernen Eigentumswohnungen, sechs Gewerbeeinheiten, Tiefgarage und grünem Innenhof“, wie es auf einer Webseite heißt. Die Wohnungen sollen zwei bis vier Zimmer und Flächen von 40 bis 97 Quadratmeter bieten.

Gericht sprach von „angemessenem Ersatzwohnraum“

Im Oktober hatte das Gericht geurteilt, der Verlust der Mietwohnungen sei „hinzunehmen, weil zugleich angemessener Ersatzwohnraum geschaffen werde“.

Im Modell: So soll der Neubau Uhlandstraße 103 aussehen.
Im Modell: So soll der Neubau Uhlandstraße 103 aussehen.

© Simulation: Project Immobilien

Das seit 2014 in Berlin geltende Zweckentfremdungsverbot solle nur verhindern, dass Wohnraum dem Markt entzogen werde, etwa durch die Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen. Der höhere Standard durch die entstehenden Eigentumswohnungen sei dagegen kein Hindernis, außer, „wenn Wohnungen im Luxussegment“ entstünden.

Stadträtin bedauert die Rechtslage

Der Bezirk hatte eine Beschwerde beim Oberwaltungsgericht erwogen. „Unser Rechtsamt hat aber davon abgeraten, aus unserer Sicht wäre ein Einspruch nicht vielversprechend“, sagte die Stadträtin für Hochbau und Immobilien, Dagmar König (CDU), am Donnerstagabend in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Denn auch die Juristen in der Verwaltung seien zur Ansicht gelangt, dass das Gesetz gegen Zweckentfremdung „nur fordert, dass Wohnraum mindestens in gleichem Maße entsteht“.

„Ich bedauere das außerordentlich“, betonte König. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas „bezahlbares Wohnen“ habe man die Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitergeleitet.

Doch zumindest im aktuellen Fall ist es offensichtlich zu spät, der Investor schafft Tatsachen.

Mieterverein fordert Gesetzesänderung

Der Berliner Mieterverein hatte das Urteil „nicht nachvollziehbar“ genannt. Von „angemessenem Ersatzwohnraum“ könne keine Rede sein, wenn Miet- durch Eigentumswohnungen ersetzt werden. Da im Senat ohnehin eine Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes diskutiert werde, solle eine „deutlichere Formulierung“ des Abrissverbots hinzugefügt werden.

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