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Das Karstadt-Warenhaus am Ku'damm bleibt vorerst, wie es ist. Die Schließung für Umbauten wurde bis auf Weiteres verschoben.

© Cay Dobberke

Berliner Einzelhandel: Wohl doch keine Mall am Ku'damm

Eigentlich sollte bei Karstadt am Kurfürstendamm ein großes Shoppingcenter entstehen. Doch jetzt ist Investor Harald Huth ausgestiegen.

Auf das 68. Berliner Einkaufszentrum hat niemand sehnsüchtig gewartet, trotzdem planten Centerspezialist Harald Huth und die Karstadt-Eigentümerfirma Signa seit mehr als zweieinhalb Jahren die „Mall of Ku'damm“ auf und neben dem Gelände von Karstadt am Kurfürstendamm. Nun aber deutet vieles darauf hin, dass die Mall nicht entsteht.

Nach Auskunft des Charlottenburg-Wilmersdorfer Baustadtrats Oliver Schruoffeneger (Grüne) ist Huth „raus aus dem Projekt“. Der als Bauherr der „Mall of Berlin“ am Leipziger Platz in Mitte bekannte Unternehmer ließ eine Nachfrage unbeantwortet. Signa spricht von einer „möglichen Optimierung“ des Konzepts. Schruoffeneger sagt, er halte nichts von den Centerplänen und habe Signa eine Mischnutzung mit verschiedenem Gewerbe, Büros und Läden vorgeschlagen.

Shopping auf sechs Etagen – das war ein gewagter Plan

Dem Vernehmen nach gab es zuvor Meinungsverschiedenheiten unter den Investoren. Huth plante sechs Verkaufsetagen mit insgesamt 65 000 Quadratmetern Verkaufsfläche für 230 Läden. Doch seine Geschäftspartner bezweifelten offenbar, dass genug Kunden in die oberen Stockwerke kommen würden. Tatsächlich gibt es deutschlandweit nur wenige Shoppingcenter mit mehr als zwei bis drei Etagen. Wie und wann es weitergeht, ist unklar. Im Karstadt-Warenhaus, das zu einem Teil der Mall werden sollte, bleibt für die Kunden und die fast 200 Mitarbeiter erst einmal alles beim Alten.

Ursprünglich war für diesen März die vorübergehende Schließung angekündigt worden. Doch bereits im vorigen Herbst teilte Karstadt mit, dass sich die Umbauten „aufgrund laufender Prüfungen zur weiteren Entwicklung“ verzögern.

Die BVV durfte nicht mitreden

Seit Januar liegt ein Bauvorbescheid des Bezirksamts vor, das darin aber nur die grundsätzliche Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandels bestätigte. Der eigentliche Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Die Investoren hatten ihr Projekt in aller Stille vorbereitet und nicht der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) präsentiert. Deren Zustimmung schien auch nicht nötig, weil sich das Vorhaben bislang im Rahmen des geltenden Baurechts bewegte.

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