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Hundebesitzer fühlen sich und ihre verbeinigen Freunde wegen des Hundeverbots ausgegrenzt, hier ein Bild von einer Demonstration im Mai 2015. Ein Antragsteller hat nun zwei Eilanträge beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht

© dpa

Update

Eilanträge gegen das Hundeverbot an Zehlendorfer Seen: Gegen "das Recht auf hundefreie Areale"

Der Streit um das Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke beschäftigt nun auch wieder die Juristen: Erneut zieht ein Hundebesitzer vor Gericht. Der frühere Kläger Frank Kuehn möchte diesmal nicht klagen, aber Widerspruch einlegen.

Beim Berliner Verwaltungsgericht sind zwei Eilanträge gegen neue Regelungen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zum Hundeverbot an der Krummen Lanke und am Schlachtensee eingegangen. Ein Hundebesitzer akzeptiert demnach nicht, dass er seinen Vierbeiner von Mitte April bis Mitte Oktober nicht an der Leine auf dem Uferweg ausführen darf. "Zwei Eilanträge deshalb", erklärt Stephan Groscurth, Sprecher des Verwaltungsgerichts, "weil der nördliche Bereich der Seen als Wald eingestuft wird und der südliche Bereich als Grünfläche. Da also die Berliner Forsten beziehungsweise das Bezirksamt zuständig sind, muss ein Antragsteller auch zwei Anträge einreichen."

Erst im Dezember hatte Frank Kuehn, Gründer der Initiative Hunde am Schlachtensee, beim Verwaltungsgericht gegen das umstrittene Hundeverbot an den beiden Seen geklagt, das von Mitte Mai 2015 an gegolten hatte, und eine Aufhebung erreicht. Das Gericht hatte geurteilt, dass die Uferwege nicht als Badestelle anzusehen sind.

Doch das Bezirksamt hatte sich daraufhin auf eine andere gesetzliche Grundlage berufen und ein saisonales Verbot erlassen. Dieses sieht vor, dass Menschen mit Hunden im Zeitraum Mitte April bis Mitte Oktober nur den oberen Teil des Rundwegs um die Seen nutzen sollen.

Seit 15. April 2016 gilt ein saisonales Hundeverbot: Bis Mitte Oktober dürfen Hunde nur den oberen Teil des Rundwegs spazieren geführt werden
Seit 15. April 2016 gilt ein saisonales Hundeverbot: Bis Mitte Oktober dürfen Hunde nur den oberen Teil des Rundwegs spazieren geführt werden

© Uwe Soukup

"Das Verbot ist rechtswidrig und unverhältnismäßig", sagt Frank Kuehn gegenüber dem Tagesspiegel-Zehlendorf. "Es ist ein Unding, allen Hundehaltern zu unterstellen, wir seien unfähig, unsere angeleinten Hunde zu kontrollieren." Er selbst habe diesmal nicht vorgehabt zu klagen; allerdings werde er Widerspruch gegen das Verbot einlegen. "Ich habe abgewogen, was es uns Hundehaltern bringt, dagegen vorzugehen und habe mich gegen zwei Jahre Unfrieden, Konflikte und Hetzkampagnen entschieden." Im übrigen habe er sich an das Verbot gehalten und zum Gassigehen immer den oberen Weg um den Schlachtensee benutzt, "auch wenn die Situation für Hundebesitzer nicht ideal ist. Aber ich bin für ein friedfertiges Miteinander und möchte die Stimmung nicht aufheizen."

Frank Kuehn, Gründer der Initiative Hunde am Schlachtensee, möchte gegen das aktuelle, saisonale Hundeverbot nicht klagen, aber Widerspruch einlegen
Frank Kuehn, Gründer der Initiative Hunde am Schlachtensee, möchte gegen das aktuelle, saisonale Hundeverbot nicht klagen, aber Widerspruch einlegen

© Thilo Rückeis

Christa Markl-Vieto, Grünen-Stadträtin in Steglitz-Zehlendorf, hatte gemeinsam mit der Umweltbehörde des Senats das Hundeverbot durchgesetzt. "Es gibt viele Menschen, die mögen Hunde, dazu gehöre auch ich", sagt sie dem Tagesspiegel-Zehlendorf. "An der Krummen Lanke und am Schlachtensee aber sollen die Leute schwimmen und spazieren gehen können, ohne dass Hunde sie anspringen, über die Picknickdecke laufen oder kleine Kinder umwerfen. Es geht um den Schutz der Schwächeren."

Sie habe gewusst, dass viele mit der saisonalen Lösung nicht zufrieden seien, aber sie bekäme weit mehr positive Rückmeldungen von Bürgern, die sich über das Hundeverbot freuen. Es sei ihr auch bewusst gewesen, dass das saisonale Verbot Widersprüche aufwerfen würde, aber sie werde nicht aufgeben. Sie wolle nun weiter herausfinden, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Fläche hundefrei gehalten werden könne. "Hunde dominieren das gesamte Stadtbild. Ein Bezirk muss das Recht haben, gewisse Areale zu hundefreien Zonen zu erklären. Im Zuge der letzten Urteilsfindung haben wir eine Reihe von Fakten herausgefunden. Wir schauen mal, was jetzt passiert."

Das Gericht werde nun prüfen, ob die Verfügung verhältnismäßig sei, so Gerichtssprecher Stephan Groscurth. Dies werde etwa zwei bis drei Monate dauern.

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