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"Wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Hunde ihre  Notdurft im Wasser verrichten, liegen dem Senat nicht vor."

© dpa

Hundeverbot am Berliner Schlachtensee: Senat ahnungslos, welche Auswirkung Hundekot hat

Eine Anfrage der Piraten im Abgeordnetenhaus zum Hundeverbot am Schlachtensee in Zehlendorf ergibt: Viele Fragen bleiben weiter ungeklärt - nur eines macht der Senat in den Antworten ziemlich deutlich: dass er wenig Konkretes sagen kann.

Der erbitterte Streit um das generelle Hundeverbot am Schlachtensee und der Krummen Lanke hat längst auch die Landespolitik erreicht. Nach wie vor sind viele Fragen ungeklärt, was die eigentliche Grundlage des am 15. Mai 2015 vom Bezirksamt in Steglitz-Zehlendorf ausgesprochenen Verbots angeht. Nun haben die Piraten versucht, mit einer Schriftlichen Anfrage an den Senat zur "Gewässerqualität und tatsächlichen Erkrankungen von Menschen" Licht ins Dunkel des Verbotes zu bringen. Allerdings, das darf man hier vorwegnehmen, so recht gelungen ist das nicht - was wiederum nicht an den Piraten, sondern an den Antworten liegt.

Die Messwerte spiegeln einen nachhaltigen Einfluss nicht wider

Eine der Fragen der Anfrage, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt, lautet, welche Ergebnisse bei Messungen herauskamen, die wiederum Aufschluss oder Anzeichen dafür ergaben, "dass badende Hunde bzw. Hundekot hierbei Verursacher waren". Die Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die das von der Grünen-Stadträtin im Bezirk verhängte Hundeverbot mitträgt: "Ein Nachweis erhöhter Keimzahlen weist zunächst allgemein auf eine fäkale Verunreinigung hin. Leider kann die Herkunft anhand dieser Parameter nicht explizit einem Verursacher zugeordnet werden." Allerdings sei bei "Ortsbesichtigungen mehrfach Verunreinigungen der Ufer mit Hundekot festgestellt" worden. "Im zurückliegenden Zeitraum von 2010 bis 2014 wurden in den Jahren 2010 und 2011 erhöhte Keimzahlwerte für den Indikatorparameter 'coliforme Bakterien' gemessen."

Es sei davon auszugehen, heißt es weiter, "dass nach Starkregen eingespülter Hundekot bei den Messungen miterfasst wurde". Allerdings muss die Verwaltung eingestehen: "Es kann aber aufgrund dieser Untersuchungen keine Aussage getroffen werden, welchen Anteil eingespülter Hundekot an den Keimzahlschwankungen hat." Es könne zwar auch nicht ausgeschlossen werden, dass "kurzzeitig Keime und Nährstoffe aus dem Einzugsgebiet - u.a. mit Hundekot kontaminierte Flächen - eingespült werden. Die Messwerte im See spiegeln einen nachhaltigen Einfluss nicht wider."

Zudem sei ein "spezielles Monitoring zur Auswirkung von Hundekot oder Hunden auf die Gewässer" nicht durchgeführt worden. Interessant ist auch die Antwort auf die Frage, ob denn bei den gemessenen Parametern geltende Grenzwerte für EU-Badegewässer überschritten wurden. Antwort: Nein.

Die Piratenabgeordneten Philipp Magalski und Simon Kowalewski erkundigen sich in der Anfrage auch nach möglichen Erkrankungen von Erwachsenen und Kindern und wollen wissen, wenn es eine höhere Anzahl von Erkrankungen geben sollte, ob diese dann wiederum zurückzuführen seien auf den Hundekot. Die Antwort des Senats hierzu lautet: "Eine Auflistung von Krankheiten und deren Häufigkeit, die nachweislich in Folge von Hunde-Verunreinigungen erfolgen, ist dem Senat nicht möglich."

Vor dem Verwaltungsgericht wird derzeit die Rechtsgrundlage des Verbots geklärt. Allerdings wird es zunächst um einen Eilantrag gehen, den der Initiator der Initiative "Hunde am Schlachtensee", Frank Kuehn, und seine Anwälte eingebracht haben. Hier prüft das Gericht nur, ob die Verbotsregelung bis zum Hauptsacheverfahren aufgehoben werden muss. Auch die Piraten erkundigen sich nach der Rechtsgrundlage, sie bekommen aber vom Senat nur die Antworten, die schon seit einem halben Jahr gegeben werden. Dabei wird der Kernpunkt nicht beantwortet, nämlich die Frage, warum auch der öffentliche Weg um die Seen herum zur Badestelle ernannt werden kann.

Der Senat verweist jedenfalls erneut auf das Grünanlagengesetz, in dem die Vorschrift auf ein "generelles Mitnahmeverbot von Hunden für besondere Benutzungsbereiche in öffentlichen Grünanlagen wie Kinderspielplätzen und Liegewiesen" enthalten sei. Außerdem könne von der zuständigen Bezirksverwaltung "für Anlagen und Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzung festgelegt und die Benutzung durch weitere Ge- und Verbote geregelt werden". Als weitere Rechtsgrundlage für das Verbot, Hunde in Waldgebieten generell zu untersagen, führt der Senat Paragraf 2 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin an. "Die gleiche Regelung verbietet auch das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen im Wald."

Zum Schluss hat der Senat auch noch eine Antwort auf eine sehr intensiv von Hundehaltern und Menschen ohne Hund diskutierten Frage: "Wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Hunde ihre Notdurft im Wasser verrichten, liegen dem Senat nicht vor."

Der Text erscheint auf Tagesspiegel-Zehlendorf, dem digitalen Stadtteil- und Debattenportal aus dem Berliner Südwesten.

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