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Überraschung am Steglitzer Damm. Von der neuen Kurzparkregelung in Teilen der Straße erfuhren Anwohner erst durch die Schilder.

© Anett Kirchner

Piratenfraktion kritisiert Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Ärger um „missachtete“ BVV-Beschlüsse

Ignoriert oder verzögert das Bezirksamt im Berliner Südwesten unliebsame Beschlüsse der Bezirksverordneten? Die Piraten haben diesen Verdacht, der zuständige Stadtrat widerspricht.

Wenn eine der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) etwas beschließt, ist das formal zwar nur eine Empfehlung an das Bezirksamt, in aller Regel halten sich die Verwaltungen jedoch daran. In Steglitz-Zehlendorf haben Bezirksverordnete dagegen den Eindruck, das Bezirksamt nehme unliebsame BVV-Beschlüsse nicht ernst, ignoriere oder missachte sie sogar. Ein Beispiel ist ein Antrag der Piraten-Fraktion, der die Ämter ersucht, bei geplanten wesentlichen Änderungen von Verkehrsregelungen die Anwohner zu informieren.

Der Antrag wurde Ende 2014 mehrheitlich von der BVV beschlossen – doch als kürzlich Parkzeiten am Steglitzer Damm geändert wurden, wussten die Anwohner von nichts.

Was ist ein BVV-Beschluss wert?

Außerdem gibt es einen weiteren Beschluss in dieser Sache, dem ein Antrag der Grünen voranging. Darin wird ebenfalls eine „frühzeitige Bürgerbeteilung bei umfangreichen Änderungen der Parkordnung“ angeregt.

Was ist ein BVV-Beschluss dann eigentlich wert, fragen sich die Piraten. Mit drei Bezirksverordneten bilden sie die kleinste Fraktion in Steglitz-Zehlendorf. „Es ist für uns ohne einen eigenen Stadtrat schwierig, sicher zu stellen, dass beschlossene Anträge umgesetzt werden“, sagt der Fraktionsvorsitzende Eric Lüders. Hin und wieder gebe es zwar zwingende Gründe, einen Beschluss nicht umzusetzen, doch habe er auch das Gefühl, dass sich das Bezirksamt bestimmte Beschlüsse herauspicke. „Die, die es umsetzen will, werden zügig realisiert, mit anderen hat man es weniger eilig.“

Ein Teil der betroffenen Parkplätze. Nach Ansicht des Bezirksamts handelt es sich um keine wesentliche Maßnahme. Die Anwohner hätten darüber auch nicht zu entscheiden.
Ein Teil der betroffenen Parkplätze. Nach Ansicht des Bezirksamts handelt es sich um keine wesentliche Maßnahme. Die Anwohner hätten darüber auch nicht zu entscheiden.

© Anett Kirchner

„Unverzüglich“ ist ein dehnbarer Begriff

Dazu ein Blick in das Berliner Bezirksverwaltungsgesetz. Paragraf 12, Absatz 1, lautet: „Die Bezirksverordnetenversammlung (hier als BVV abgekürzt) bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks (...) Sie regt Verwaltungshandeln an durch Empfehlungen und Ersuchen, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts (…)“

Im Paragrafen 13 heißt es weiter: „Hat die BVV eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet, so hat das Bezirksamt seine Maßnahmen der BVV unverzüglich zur Kenntnis zu bringen (…)“

Unverzüglich ist dabei offensichtlich dehnbar, wenn man sich die lange Liste der noch offenen Beschlüsse aus der aktuellen Wahlperiode anschaut; einzusehen auf der Webseite des Bezirks. Hier findet sich auch ein Beschluss vom November 2013, der auf einen SPD-Antrag zurückgeht. Darin wird das Bezirksamt ersucht, bis Ende 2013 zu sämtlichen offenen Beschlüssen, die vor dem 1. April 2013 gefasst wurden, Stellung zu nehmen.

„Pikant“, findet Eric Lüders. Denn einige Abteilungen hätten es bis heute nicht geschafft, eine entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme abzugeben.

Dabei gibt es laut der Geschäftsordnung der BVV eine klare Frist: „Das Bezirksamt hat der Bezirksverordnetenversammlung zu jeder beschlossenen Drucksache innerhalb von neun Monaten eine Vorlage zur Kenntnisnahme als Schlussbericht – in Ausnahmefällen als Zwischenbericht – über die Erledigung vorzulegen. Bei Vorlage eines Zwischenberichts verlängert sich die Frist längstens um drei Monate.“

Am Steglitzer Damm wurden Dauer- zu Kurzzeitparkplätzen

Doch zurück zum Beispiel der Änderung der Parkregelung am Steglitzer Damm, die im Übrigen ebenfalls auf einen BVV-Beschluss beruht. Es geht um die Parkplätze vor den Hausnummern 19 bis 21, 23 bis 29 und 31 bis 35. Bisher konnte dort dauerhaft geparkt werden. Jetzt gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr eine Kurzzeit-Parkregelung für maximal eine Stunde. Die Piraten fragen nun, warum dies den Anwohnern nicht mitgeteilt wurde.

Stadtrat Karnetzki sieht keine „wesentlichen“ Änderungen

Der zuständige Bezirksstadtrat Michael Karnetzki (SPD) bestreitet, dass Beschlüsse missachtet wurden. Das Bezirksamt nehme BVV-Beschlüsse immer ernst. Die entscheidende Frage in dem Fall sei jedoch: Was sind umfangreiche und was sind wesentliche Änderungen der Parkregelungen? Die Begriffe hätten eine große Unschärfe.

„Seinerzeit wurde mir ausdrücklich im Verkehrsausschuss erklärt, dass die BVV diese Abwägung dem Bezirksamt jeweils überlassen würde und genau dies habe ich getan“, sagt Karnetzki. Es gehe nicht um wesentliche Änderungen. Denn die Mehrzahl der Parkplätze in dem Bereich sei unverändert geblieben.

Anwohner haben kein Mitspracherecht

Darüber hinaus müsse er die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten. „Änderungen der Parkregelungen, wenn sie erforderlich sind, können nicht von der Zustimmung der Anwohner abhängig gemacht werden, weil die StVO keine Privilegierung der Anwohner bei der Entscheidung über Verkehrsregelungen kennt“, sagt der Stadtrat. Also hätte eine vorherige Anwohnerinformation nichts geändert.

Karnetzki spielt den Ball wieder zurück: Er wirft Lüders vor, wider besseren Wissens den Eindruck zu vermitteln, dass die Bürger etwas entscheiden hätten können. „Aber zu Transparenz gehört auch Ehrlichkeit“, kontert der SPD-Stadtrat.

Die Autorin Anett Kirchner ist freie Journalistin, wohnt in Steglitz-Zehlendorf, und schreibt als lokale Reporterin regelmäßig für den Tagesspiegel Zehlendorf. Folgen Sie Anett Kirchner auch auf Twitter.

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