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Dürfen denn nun noch Hunde ins Boot und auf den Schlachtensee? Wie haben unsere Leser gefragt.

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Leser zum Hundeverbot: Der "Schlachtenseehund" darf alles

Ein Hund im Boot auf dem Schlachtensee in Berlin-Zehlendorf: Darf der das? Das fragte Lorenz Maroldt in seinem Checkpoint-Newsletter. Lesen Sie hier die überzeugendsten Antworten der Leser.

Als letztes ungelöstes Problem drängt sich nun noch die Frage auf, ob Hunde vielleicht zu einer Bootsfahrt auf den Schlachtensee dürfen, wenn sie schon nicht mehr um ihn herum laufen können. Tagesspiegel-Chefredakteur Lorenz Maroldt hat deshalb die Leser seines Berlin-Newsletters Checkpoint um Rechtshilfe gebeten. Hier eine Auswahl der überzeugendsten Antworten.

Rassehunde: "Es handelte sich um einen berechtigten Sonntagsausflug der berühmt-berüchtigten Schlachtenseehunde. Diese besondere, nur in Berlin lebenden Rassehunde dürfen nicht nur - die müssen regelmäßig im Schlachtensee, am Schlachtensee, auf dem Schlachtensee und um den Schlachtensee herum sein." (Susanne Schmidt)

Rassentrennung: "Hunde mitten auf dem See? - Handelt es sich dann nicht um Seehunde (Phoca vitulina) der Unterart Schlachtenseehund (Phoca vitulina Schlachtenseeensis), wohingegen sich das Verbot auf Hunde (Canidae) bezieht?" (Thomas Michalczyk)

Seerecht: "Wenn es Wasserhunde sind, auf jeden Fall! Und wenn die Dreimeilenzone eingehalten wird, auch. Ansonsten gibt es bestimmt bald einen Designer, der Tarnmäntelchen für Mops und Spitz entwirft." (Renata Kaye)

Rechtsphilosophisches: "Auf dem See halte ich für völlig unproblematisch. Einziges Problem: Wie kommen sie auf den See? Wo kommt das Boot her? Wo sind sie zugestiegen? Womöglich war dieser Akt dann doch illegal? Dann muss man auch Hunde auf dem See in der Tat ablehnen. Es gibt kein Legales im Illegalen!" (Jens Maassen)

Übersinnliches: "Hier meine sorgfältig durchdachte Antwort: Natürlich darf Hund das. Das Verbot richtet sich schließlich gegen Hunde im See und nicht überm See. Vorausgesetzt natürlich, dass Hund das Boot an einer für Hunde frei gegebenen Uferstelle betritt und dass Hund nicht seine Pfote ins Wasser hält, sonst kippt der See um. Alles klar?!" (Jochen Funke)

Verkehrsordnung: "Nein, dürfen sie nicht, denn sie haben keinen Daumen zum Klingeln!" (anonym)

Tierschutz: "Ich denke, dass man sich hier in einer rechtlichen Grauzone befindet. Die Hunde sind juristisch betrachtet ja Gegenstände und nicht strafbar. Somit wäre im Schadensfall der Besitzer haftbar, da aber nichts passiert ist, stellt sich mir die Frage: Dürfen die Besitzer das? Man könnte diese Handlung als Aussetzen der Tiere interpretieren." (Jakob Handrick)

Beförderungsbestimmungen: "Klare Sache: Wenn die Hunde an den Rudern sitzen und rudern, dürfen sie. Wenn sie nicht selbst rudern, aber den Kurs vorgeben, dürfen sie auch. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sie blinde Passagiere ohne Zielhafen sind. Dann dürfen sie nicht." (Marion Junkersdorf)

Anleinpflicht I: "Der Hund muss m. E. auch im Boot an die Leine genommen werden. Nicht zu beanstanden und im Sinne der Zielrichtung der Verordnung dürfte es sein, den Hund dabei als Köder an der Angelleine zu führen." (Mario Heinemann)

Anleinpflicht II: "Angesichts der verfahrenen Situation am Schlachtensee gibt es m. E. nur eine zielführende Lösung: Anleinpflicht für Hundegegner! Dann müssten nämlich nur die jeweiligen Herrchen resp. Frauchen dafür sorgen, dass Hundehasser und Hundefreunde sich nicht zu nahe kommen und schon herrscht wieder Frieden." (Hinrich Hörnlein-Rummel)

Hilfeleistung: "Als Rettungshunde der DLRG unbedingt." (Klaus Rodominsky)

Asylsuchende: "Ich gehe davon aus, dass gesetzestreue Hunde, wie ja auch üblich, seinerzeit eine Bootstour gemacht haben, von dem Begehungsverbot überrascht wurden und seitdem nicht mehr legal anlanden können." (Gerhard Schmidt-Burda)

Womöglich ist die Frage viel leichter zu beantworten, als alle denken.

"Diesmal ist die Sache einfach", schreibt Rolf Rattunde. "Die 'Neuregelung' des BezA Zehlendorf erlaubt das Mitbringen von Hunden (an der Leine, wie schon vordem) im Bereich des Bootsverleihes. Und auf dem Wasser ist nicht im Wasser. Selbst also wenn die Neuregelung wirksam wäre (quod non), hätten Halter und Hund nichts falsch gemacht." Der Mann muss es wissen. Rolf Rattunde ist nicht nur Rechtsanwalt und Honorarprofessor, sondern auch Insolvenzverwalter. Das fordert jetzt ganz andere Assoziationen heraus. Aber lassen wir das.

Lesen Sie hier auch, was der Chefredakteur vom Tagesspiegel.de, Markus Hesselmann, in der Debatte vorschlägt.

Der Text erscheint auf dem Tagesspiegel-Zehlendorf, dem digitalen Debatten- und Stadtteilportal aus dem Berliner Südwesten.

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