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Schreit Ihr nur! Wir hören Euch ja doch...

© dpa

Kinderlärm - das ist erlaubt: Schreit doch mal leise!

Wenn Kinder in der Öffentlichkeit schreien, laut spielen oder Babys weinen, sind die Eltern - meistens - peinlich berührt und haben das Gefühl: Gleich meckert einer! Unsere Bloggerin FrauMutter kennt das und hat sich für den Zehlendorf Blog schlau gemacht.

"Kannst Du bitte mal leiser schreien, Baby?" "Würdest Du dich bitte weniger intensiv ärgern, Trotzkind?" Es ist nicht immer einfach, das Ruhebedürfnis der Umgebung mit dem ganz natürlichen Verhalten von Kindern in Einklang zu bringen. Ich befinde mich eigentlich jeden Nachmittag in einem Dilemma, wenn die Kinder draussen spielen und sich natürlich nicht in Zimmerlautstärke unterhalten. Dann gehen die älteren oder kinderlosen Nachbarn vorbei und schauen grimmig und beschweren sich auch mal. Ich persönlich finde es total schwer, hier zu einem Ausgleich zu kommen. Deswegen habe ich mich mal ein bisschen schlau gemacht.

An manchen Tagen renne ich alle 15 Minuten aus dem Haus, um die Kinder zu ermahnen und dann denke ich wieder: Warum eigentlich? Sie spielen und dazu gehören “Geräusche”. Lachen, rufen, singen und alles was dazu gehört. Trotzdem ist Rücksichtnahme wichtig. Die achtzigjährigen Nachbarn benötigen ihren Mittagsschlaf und ich versuche ihre Mittagsruhe zu respektieren. Die Kinder verstehen das auch schon ganz gut.

Wer wie wir mit seinen Nachbarn keinen Kriegszustand möchte und gleichzeitig seinen Kindern einige Freiheiten zugestehen und sie nicht ständig ermahnen will, steht vor einem Dilemma: Wie weit dürfen wir unseren Kindern erlauben, ihrem Drang zum Toben und Spielen nachzugeben und wann provozieren sie mit ihrem unbeschwerten Vergnügen einen handfesten Nachbarschaftsstreit herauf, der auch vor Gericht landen könnte?

Kinderlärm ist keine Lärmbelästigung

Zum Glück für uns Eltern hat die Rechtssprechung in der Vergangenheit in der Regel so entschieden, dass Kinderlärm keine Lärmbelästigung darstellt. Auch der Bundesgerichtshof kam im Januar 2003 zum dem Schluss, dass üblicher Kinderlärm hinzunehmen ist, da er bei Familien zu den normalen Wohngeräuschen zählt. Babygeschrei zu den Ruhezeiten stellt daher eben sowenig einen Grund für eine Mietminderung dar wie fröhliches Spielen mit Freunden am Nachmittag. Auch draußen dürfen sich Kinder in der Regel nach Herzenslust austoben: Nicht nur auf den offiziellen Spielplätzen, sondern auch im Garagenhof (Urteil des Landesgerichts Wuppertal vom 29.07.08).

Dass das juristische Klima insgesamt etwas kinderfreundlicher wird, zeigt auch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes aus dem Jahre 2011: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.” Diese Entscheidung betrifft zwar nicht den privaten Bereich, zeigt aber ganz deutlich, dass Kinder ein Recht darauf haben sollen, auch mal etwas lauter zu sein, ohne ständig ausgebremst und ermahnt zu werden.

Kinderlärm bei älteren Kindern

Anders urteilen die Gerichte, wenn es sich um das Verhalten älterer Kinder oder Jugendlicher handelt: Diese können nämlich – im Gegensatz zu Babys und Kleinkindern – durchaus verstehen, wenn man sie auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn hinweist. Laute Musik am späten Abend oder regelmäßiger Krach im Treppenhaus fallen eindeutig aus dem akzeptablen Rahmen. Aber auch Familien mit jüngeren Kindern dürfen ruhig einmal Alternativangebote zum täglichen Seilhüpfen oder Bobbycarfahren in der Wohnung machen. Denn auch wenn die Geräusche, die Kinder tagsüber und manchmal auch nachts so machen, Teil ihrer Natur und des sozialen Zusammenlebens sind, gibt es im Sinne eines friedlichen Miteinanders Grenzen, weshalb zum Beispiel das Saarländische Oberlandesgericht 1996 darauf hingewiesen hat, dass man in einer Eigentumswohnung nicht unbedingt Tennis spielen muss …

Unsere Autorin bloggt auch als „Frau-Mutter“. Der Zehlendorf Blog kooperiert mit www.Frau-Mutter.com
Unsere Autorin bloggt auch als „Frau-Mutter“. Der Zehlendorf Blog kooperiert mit www.Frau-Mutter.com

© Anne Kreuz

Ich habe mich entschlossen, meinen Kindern keinen Maulkorb zu verpassen. Sie können und sollen ja auch nicht wie ein Radio ausgeschaltet werden. Gleichzeitig ist Rücksichtnahme wichtig, die aber keine Einbahnstraße ist. Auch Erwachsene müssen Kindern zugestehen, mal Krach zu machen.

Unsere Autorin bloggt regelmäßig unter www.frau-mutter.com, sie wohnt in Zehlendorf. Der Text erscheint auf dem Zehlendorf Blog, dem Online-Magazin des Tagesspiegels.

Nina Massek

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