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Berlin: BGH hebt Freispruch für Kramm auf Ex-Finanzchef der BSR muss erneut vor Gericht

Im Korruptionsverfahren gegen den früheren BSR-Finanzvorstand Lothar Kramm hat sich die Staatsanwaltschaft in der Revision durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch gegen den Manager aufgehoben, dem die Staatsanwaltschaft den Verrat von Dienstgeheimnissen während der Ausschreibung für die Modernisierung der Müllverbrennungsanlage in Ruhleben vorgeworfen hatte.

Im Korruptionsverfahren gegen den früheren BSR-Finanzvorstand Lothar Kramm hat sich die Staatsanwaltschaft in der Revision durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch gegen den Manager aufgehoben, dem die Staatsanwaltschaft den Verrat von Dienstgeheimnissen während der Ausschreibung für die Modernisierung der Müllverbrennungsanlage in Ruhleben vorgeworfen hatte. Nun muss eine andere Wirtschaftskammer erneut in dem Fall entscheiden.

Das Landgericht hatte Kramm im vergangenen Jahr vom Vorwurf des Geheimnisverrats und der Korruption freigesprochen. Das Urteil stieß auf Unverständnis bei den Ermittlern. Sie wollen Kontakte zwischen dem damaligen Vorstand und einem Lobbyisten nachgewiesen haben, der einen Bieter in der Ausschreibung beriet. Auch einen nicht unterzeichneten Vertrag über die Aufteilung der Provision bei Erteilung des Auftrags führten sie als Beweismittel an. Die BSR und Kramms Anwälte wiesen die Vorwürfe zurück. Informationen seien nicht geflossen, der Bieter sei frühzeitig aus dem Verfahren ausgestiegen, Schaden nicht entstanden.

„Wir waren immer davon überzeugt, dass der Freispruch des Landgerichts falsch war“, sagte Justizsprecher Martin Steltner. BSR-Sprecherin Sabine Thümler sagte: „Wir sind nicht an dem Verfahren beteiligt und haben daher keine Kenntnis von der Entscheidung.“ ball

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