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Berlin: Bildtafeln zum 17. Juni müssen weg

Finanzministerium setzt sich gegen Arbeitsgemeinschaft 13. August durch

Die Chancen standen von Anfang an nicht gut. Das war Alexandra Hildebrandt von der Arbeitsgemeinschaft 13. August klar. Aber aufgeben will sie nicht. „Ich werde die Gedenktafeln nicht abnehmen. Das sollen die Herren vom Bundesfinanzministerium machen“, kündigte sie am Rande der Verhandlung an. Es ging gestern vor dem Berliner Landgericht um die drei knapp 18 Meter hohen Bilder, die am Ministerium von Minister Hans Eichel (SPD) an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR erinnern.

Jetzt aber sollen sie weg. Das entschied die 23. Kammer nach recht kurzem Prozess. Die Arbeitsgemeinschaft habe die Bildtafeln mit Motiven des Aufstandes „sach- und fachgerecht zu entfernen“, urteilte das Gericht. Zuvor war der Versuch einer gütlichen Einigung gründlich gescheitert. „Die Bilder müssen weg“, beharrte der Vertreter des Ministeriums. „Nur unsere Fotos an der Fassade erinnern derzeit ausreichend an die erste Massenerhebung gegen das DDR-Regime“, hielt Alexandra Hildebrandt dagegen.

Tausende Arbeiter hatten sich vor 51 Jahren an dem damaligen Haus der Ministerien der DDR versammelt, um gegen die Regierung unter Walter Ulbricht zu demonstrieren. Der Aufstand wurde von sowjetischen Panzern niedergeschlagen.

Im Juni vergangenen Jahres, zum 50. Jahrestag des Aufstandes, durfte die Arbeitsgemeinschaft mit Zustimmung des Hausherren die Gedenktafeln anbringen. Die Genehmigung war jedoch befristet. Aus Gründen des Denkmalschutzes, hieß es. Doch die Arbeitsgemeinschaft rührte sich nach Ablauf der erlaubten zwei Wochen und auch nach mehreren Mahnschreiben nicht.

Die Arbeitsgemeinschaft ist überzeugt, dass die offizielle Gedenkstätte vor dem Finanzministerium nicht ausreiche. Das in einen Boden eingelassene Werk sei überhaupt nicht wahrzunehmen, schimpfte Hildebrandt. Das sei vielleicht ein Kunstwerk, aber kein Denkmal, empörte sie sich. Doch über diese Frage hatte die Richterin nicht zu entscheiden. Sachliche Gründe gegen die Klage der Bundesrepublik habe die Arbeitsgemeinschaft nicht vorgebracht, stand für das Gericht schließlich fest.

Hildebrandt kündigte bereits Berufung an. Auch wenn sie rechtlich wohl chancenlos ist. Sie hofft auf einen Kompromiss. Und für den Fall, dass Eichels Ministerium die Bilder durch eine Firma abmontieren lässt und der Arbeitsgemeinschaft die Rechnung schickt, hofft sie auf Spenden-Hilfe.

Kerstin Gehrke

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