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Viele Kleinigkeiten. Der Senat will unter anderem die Rechte für Geschwisterkinder stärken, damit diese auch dann an einer weiterführenden Schule aufgenommen werden können, wenn sie die Aufnahmekriterien der betreffenden Schule nicht erfüllen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Exklusiv

Bildungspolitik: Berlin will das Schulgesetz ändern - die Pläne im Überblick

Der Senat schreibt das Schulgesetz um. Inmitten vieler Änderungen gibt es einige Überraschungen: ein Probehalbjahr in der Oberstufe, hohe Strafen, eine neue ärztliche Pflichtuntersuchung. Und eine gute Nachricht für Familien gibt es auch.

Die Große Koalition will das Schulgesetz ändern: Aus organisatorischen Gründen sollen viele kleine Korrekturen zu einem einzigen parlamentarischen Vorgang gebündelt werden. Ein Referentenentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, fasst nun alle geplanten Änderungen erstmals zusammen. Ein Überblick:

NEUES PROBEHALBJAHR

Diese Regelung soll jenen Schülern entgegenkommen, die die ganze zehnte Klasse im Ausland verbringen wollen und deshalb nicht den Mittleren Schulausschuss (MSA) ablegen können. Ihnen wird gestattet, ohne MSA in die gymnasialen Oberstufe zu gelangen. Wer das 1. Semester erfolgreich abschließt, hat automatisch den MSA. Sonst heißt es: zurück in die zehnte.

SCHULANFANGSPHASE

Grundschulen können die Schulanfangsphase künftig leichter von zwei auf drei Jahrgänge erweitern. Die Verwaltung erhofft sich davon weniger Verweiler.

BUSSGELDER

Als hohes Risiko gelten Erstklässler ohne vorherigen Kitabesuch. Sie haben besonders oft sprachliche Defizite, weshalb es für sie sehr wichtig ist, ein Jahr vor Einschulung an einem Sprachtest teilzunehmen und bei Nichtbestehen eine Sprachförderung zu besuchen. Bislang entziehen sich rund 70 Prozent der Betroffenen, was künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro bestraft wird. Özcan Multu (Grüne) fragt sich jedoch, wie man an das Geld kommen will, da diese Familien oft „am Limit“ lebten. Bis zu 10 000 Euro Strafe drohen, wenn ein Schulträger die Behörden nicht wissen lässt, dass ein schulpflichtiger Schüler die Schule verlässt.

SCHULWAHL

Geschwisterkinder und Kinder, die zusammen in einer „familiären Gemeinschaft“ leben, haben künftig in den weiterführenden Schulen Vorrang. Falls das Kontingent für Härtefälle nicht ausreicht, werden die Geschwisterkinder vom Kontingent des Losverfahrens „abgezogen“. Neu ist auch, dass künftig Bezirkskinder bevorzugt werden, wenn die Zweit- und Drittwunschschule übernachgefragt ist. „Wir sind mit diesen Regelungen sehr zufrieden“, betonte CDU-Bildungsfachmann Stefan Schlede.

GYMNASIALZUGANG

Wenn ein Sechstklässler einen Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter hat, darf er künftig nur dann an einem Gymnasium angemeldet werden, wenn die Familie vorher ein Beratungsgespräch absolviert hat. Von dieser Änderung erhoffen sich Bildungsverwaltung und CDU, dass weniger Kinder am Probejahr scheitern.

GESUNDHEITSUNTERSUCHUNG

Dem verstärkten Zuzug von Kindern aus dem Ausland ist eine weitere Ergänzung des Schulgesetzes geschuldet: Wenn es sich um schulpflichtige Kinder handelt, müssen sie sich spätestens drei Monate nach Beginn des Schulbesuchs von einem Schularzt untersuchen lassen.

ERGÄNZUNGSSCHULEN

Freie Schulen, die nicht nach Berliner Rahmenplan unterrichten, sind „Ergänzungsschulen“. Sie werden künftig erst frühestens zwei Jahre nach ihrer Eröffnung staatlich anerkannt. Andreas Wegener vom Privatschulverband kritisierte am Dienstag, dass diese Regelung auch für bereits bekannte Träger gelten soll.

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