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Berlin: Bissiger Hund darf nicht zur Halterin zurück Besitzerin unterlag vor Gericht

Das Berliner Verwaltungsgericht hat als rechtmäßig bestätigt, dass das Bezirksamt Mitte einen bissigen Hund eingezogen hat. Ein von der Halterin dagegen gestellter Eilantrag wurde in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss abgelehnt (VG 11 A 26.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat als rechtmäßig bestätigt, dass das Bezirksamt Mitte einen bissigen Hund eingezogen hat. Ein von der Halterin dagegen gestellter Eilantrag wurde in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss abgelehnt (VG 11 A 26.03). Der Hund hatte seit dem Jahr 2000 immer wieder andere Hunde gebissen und auch eine Radfahrerin angefallen. Das Gericht stützte sich bei der Entscheidung nicht auf die Berliner Hundeverordnung, sondern auf das allgemeine Ordnungsrecht. Die Hundeverordnung ist rechtlich umstritten. fk

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