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Nach Trunkenheitsfahrt gefeuert: André Stephan, Renate Künasts Ex-Wahlkampfmanager.

© dapd

Blauer Grüner: Künasts Ex-Wahlkampfmanager muss 1200 Euro zahlen

40 Tagessätze à 30 Euro, so teuer ist die Trunkenheitsfahrt von André Stephan. Legt er gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Einspruch ein, kommt es zum Prozess.

Erst schickten ihn die Grünen nach Hause, jetzt lag der Strafbefehl im Briefkasten: André Stephan, Ex-Wahlkampfleiter der ehemaligen Spitzenkandidatin Renate Künast, soll nach der Promille-Affäre 1200 Euro Strafe zahlen. Eine Amtsrichterin habe einen Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer, Beleidigung und Widerstands erlassen, bestätigte ein Justizsprecher am Freitag.

Der 31-Jährige fiel Ende Juni Zivilfahndern auf. Stephan war im VW Polo unterwegs - allerdings nur bis kurz vor einer Ampel in Friedrichshain. Als diese längst auf Grün stand, hupten die Beamten. Der Polo aber kam nicht von der Stelle. Tief und bei laufendem Motor soll Stephan hinterm Lenkrad geschlafen haben. Mit Mühe sei es gelungen, ihn zu wecken. Und es roch verdächtig. Der Ertappte kam vom Hoffest im Berliner Rathaus, der jährlichen Party des Regierenden Bürgermeisters mit etwa 3000 Gästen. Es war vier Uhr morgens, als die Polizei Stephan schlafend ertappte.

Der Ex-Wahlkampfleiter soll dann in Richtung der Polizisten geschlagen und sich auch weiter widersetzt haben, als man ihn zu Boden gebracht hatte. Zudem habe er einen Beamten beleidigt. Künast trennte sich umgehend von dem Funktionär, der elf Wochen vor der Wahl mit 1,18 Promille Alkohol im Blut Auto fuhr. Der Staatsanwalt beantragte neben der Geldstrafe (40 Tagessätzen zu je 30 Euro) ein Fahrverbot von acht Monaten. Legt Stephan gegen den Strafbefehl Einspruch ein, kommt es zum Prozess.

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