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Berlin: Bleiberechtsregelung: "Alte" Asylbewerber können Arbeit suchen

Die Innenverwaltung hat die Bleiberechtsregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt jetzt nachgebessert. Sogenannte Altfälle, die vor dem 1.

Die Innenverwaltung hat die Bleiberechtsregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt jetzt nachgebessert. Sogenannte Altfälle, die vor dem 1. Juli 1993 eingereist sind, sollen ab sofort eine sechsmonatige Aufenthaltsbefugnis erhalten. Damit können sie auf Arbeitssuche gehen. Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz erhalten nur solche Asylbewerber ein Bleiberecht, die selber für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Bislang waren auch lange hier geduldete Asylbewerber in Berlin auf Sozialhilfe angewiesen. Bei den "Altfällen" handelt es sich um Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt wurden, die aber aus Ländern stammen, in die aus politischen Gründen nicht abgeschoben wird oder die die Aufnahme verweigern. Bündnis 90/Grüne kritisieren, dass für unbegleitet eingereiste Minderjährige nicht zusätzlich ein günstigerer Stichtag festgelegt wurde. -ry

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