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Berlin: Blind abbiegen bleibt für Lkw-Fahrer die Regel

Erst ab 2006 wird ein Zusatzspiegel Pflicht, der den toten Winkel verkleinert. Wer die Sehhilfe jetzt schon einbaut, braucht eine TÜV-Abnahme

Der „tote Winkel“ wird den Blick von Lkw-Fahrern weiterhin erheblich einschränken. Für Radfahrer bleibt damit die Gefahr bestehen, von einem nach rechts abbiegenden Lastwagen überfahren zu werden – bis zum Jahr 2006: Dann wird ein zusätzlicher Außenspiegel dank EU-Verordnung auch in Deutschland zur Pflicht. Bis dahin jedoch dürfen auch die in Holland seit Anfang 2003 vorgeschriebenen zusätzlichen „Radfahrerspiegel“ an deutschen Lastwagen nicht ohne weiteres angeschraubt werden: „Das ist eine wesentliche Veränderung des Fahrzeugs, damit erlöscht die Betriebserlaubnis“, erklärt Gert Bretschneider, Geschäftsführer der Fuhrgewerbe-Innung. Nachdem am Dienstag zwei Radfahrer von rechts abbiegenden Lastwagen getötet wurden, forderte der Fahrradbeauftragte des Senats, Benno Koch, Konsequenzen: Was in Holland geht, muss auch in Deutschland möglich sein. Koch kritisierte, dass sich das Verkehrsministerium mit dem Verweis auf die kommende EU-Regelung aus der Verantwortung ziehe. Schon Ende der 80er Jahre hatte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in einer bundesweiten Kampagne für den vierten Außenspiegel plädiert.

Wie berichtet, soll nun im Jahr 2006 EU-weit ein zusätzlicher rechter Außenspiegel an Lastwagen vorgeschrieben sein. Dieser soll nach Angaben des Fahrradclubs ADFC den toten Winkel von 38 auf 19 Grad verkleinern, während das holländische „Dobli“-Modell (siehe Kasten rechts) den Winkel sogar auf 4 Grad verringert. Bei den beiden Unfällen hatten Lastwagen einen neunjährigen Jungen und einen 59 Jahre alten Mann getötet, weil diese in dem uneinsehbaren Bereich rechts vom Fahrzeug waren.

Wie Benno Koch, zugleich Chef des ADFC, forderte auch der grüne Verkehrsexperte Michael Cramer die Fuhrgewerbe-Innung auf, den holländischen Spiegel freiwillig einzuführen: „Bei 150 Euro pro Lkw ist das zumutbar.“ Bretschneider sagte dagegen, man wolle abwarten, bis es in Deutschland bauartzugelassene Spiegel gibt. „Dann erst werden wir unseren Mitgliedern den Einbau empfehlen.“ Derzeit bräuchte theroetisch jeder Lastwagen für diesen Spiegel eine Einzelabnahme beim Tüv – das sei mühselig und teuer. Um den Spiegel flächendeckend einzuführen, müssten die Hersteller von Spiegeln und Fahrzeugen zusammenarbeiten, sagte Bretschneider. Derzeit ist bei Lkw über zwölf Tonnen rechts ein zweiter Weitwinkel-Spiegel vorgeschrieben, der den toten Winkel jedoch nicht abdeckt. Viele Lkw haben über dem Seitenfenster einen dritten, so genannten „Rampenspiegel“, der ein besseres Rangieren ermöglicht und ebenfalls nicht vorgeschrieben ist – „freiwilliges“ Anbringen ist also prinzipiell möglich.

Die Berliner Spedition Zapf etwa zeigte sich gestern sehr aufgeschlossen gegenüber einem vierten Spiegel. Denn der schütze nicht nur Radfahrer, sondern auch die eigenen Lkw-Fahrer, sagte Firmenchef Klaus Zapf. Schon jetzt seien auch seine kleineren Lastwagen auf freiwilliger Basis mit dem Weitwinkel-Spiegel ausgerüstet. „Zu unserer eigenen Sicherheit“, wie Zapf sagt – und um Geld zu sparen. Denn jeder Unfall koste. Voraussetzung für den Einbau eines Spiegels sei aber, dass er eine allgemeine Zulassung habe, hieß es auch bei anderen Speditionen.

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