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Berlin: Böger: Kein Anspruch auf freie Tage bis zum Jahresende

Der Schulsenator bleibt hart, räumt aber ein, dass er selbst die neue Regelung zum Freizeitausgleich für wenig gelungen hält

Die Berliner Lehrer haben nach Ansicht der Schulverwaltung keinen Rechtsanspruch darauf, ihre beiden zusätzlichen freien Tage noch bis zum Jahresende zu nehmen. Das sagte Bildungssenator Klaus Böger (SPD) gestern dem Tagesspiegel. Die Lehrerschaft einer Schule habe auch nicht das Recht, die freien Tage gleichzeitig zu nehmen. Böger reagierte damit auf die Drohung der Bildungsgewerkschaft GEW, die umstrittene FreieTage-Regelung des Senats vor Gericht zu bringen. Wie berichtet, hatten die Lehrer des Moses-Mendelssohn-Gymnasiums im Bezirk Mitte bei der Schulaufsicht beantragt, noch 2003 alle gleichzeitig zwei Tage frei zu bekommen. Dies wurde jetzt abgelehnt, die Betroffenen legten mit Unterstützung der GEW Widerspruch ein. Sollte dem nicht stattgegeben werden, will die Gewerkschaft klagen. Wegen des laufenden Verfahrens wollte sich der Schulsenator nicht näher äußern. Aber der Anspruch aus der Arbeitszeitverordnung vom 22. Juli dieses Jahres auf zusätzliche freie Tage gelte für das Schul- und nicht für das Kalenderjahr.

Die zwei Tage sollen einen teilweisen Ausgleich dafür bieten, dass die verbeamteten Lehrer von der Arbeitszeitverkürzung im öffentlichen Dienst ausgenommen sind. Der Senat und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten Ende Juli 2003 einen Tarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten in der Berliner Verwaltung abgeschlossen, der Gehalts- und Arbeitszeitverkürzungen zwischen acht und zwölf Prozent vorsieht. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde die vorherige Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamte um zwei Stunden wieder zurückgenommen. Aber mit Ausnahme der Lehrer.

Böger ist kein Freund der neuen Arbeitszeitverordnung, die an den Schulen wenig Sinn mache. „Ich leide selbst darunter.“ Bildung brauche Zeit und Personal. Mehr freie Tage für die Lehrer hieße eben auch: weniger Bildung für die Schüler. Aber er müsse sich an Recht und Gesetz halten, sagte Böger. Bis eine endgültige Regelung gefunden sei, müssten die Lehrer im laufenden Schuljahr die zwei freien Tage individuell beantragen. Das sei für die einzelnen Schulen nicht so schwer zu organisieren, da ihre Personalausstattung im Schnitt bei über 105 Prozent liege. „Da ist ein Polster vorhanden.“

Spätestens zum Schuljahr 2004/05 schwebt dem Bildungssenator folgende Kompromisslösung vor: Einen freien Tag sollen die Lehrer je nach persönlichem Bedarf nehmen können. Der andere Tag soll entweder landesweit als Verlängerung der Schulferien festgelegt werden. Oder die einzelnen Schulen bestimmen selbst, wann sie einen freien Tag einlegen. Der gilt dann aber für den gesamten Lehrkörper. Bei den angestellten Erzieherinnen, denen ein Freizeitausgleich aufgrund des Tarifvertrags zusteht, hofft Böger auf neues Personal über jene 388 Stellen hinaus, die der Senat bereits genehmigt hat. „Da will ich ran.“ za

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