zum Hauptinhalt

Berlin: Böse Taten werden belohnt

Probleme bei Abschiebung

Im Prinzip ist es einfach: Kriminelle Ausländer werden abgeschoben. So steht es im Ausländergesetz. Doch in der Praxis ist es anders. Aus Berliner Gefängnissen werden nicht viele ausländische Straftäter abgeschoben. 175 waren es im vergangenen Jahr.

Denn auch, wenn jemand als berufsmäßiger Rauschgifthändler überführt und bestraft worden ist, folgt die Abschiebung noch längst nicht als unmittelbare Konsequenz. Wenn der Dealer klug war, hat er sich „mit einem deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft“ zusammengetan. Kurz gesagt: In einer Person können kriminelle Abschiebungsgründe und „besonderer Ausweisungsschutz“ zusammenkommen.

Für Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ist klar, was dann geschehen soll: Solche Leute müssen gehen. Jedenfalls, wenn sie erwachsen sind. Schwieriger findet Körting die Entscheidung über ausländische Jugendliche, die seit ein paar Jahren hier leben und einmal oder mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Für solche jungen Kriminellen trage die deutsche Gesellschaft eine gewisse Mitverantwortung. Also keine Prinzipien-Entscheidung. Ob ein krimineller Ausländer nach der Haft resozialisierbar erscheint oder ob man ihn besser in sein Heimatland zurückschickt, müssen Richter oder die Mitarbeiter der Ausländerbehörde entscheiden. Noch schwieriger dürfte es fallen, wenn politische Gründe für eine Duldung und Kriminalitätsgründe für eine Ausweisung gegeneinander stehen.

Sechs Abschiebungshindernisse führt das Ausländergesetz trocken auf. Dazu gehören zum Beispiel die Gefahr, dass einer gefoltert wird, und das Risiko, zum Tod verurteilt und hingerichtet zu werden. Mit geringer Fantasie kommt man auf eine hohe Anzahl von Staaten, in die ein bis zu seiner Festnahme erfolgreicher Rauschgifthändler oder Profikiller, der mit einer Deutschen verheiratet ist, auf keinen Fall abgeschoben werden darf.

Eine Arbeitsgruppe beim Landeskriminalamt hat herausgefunden, dass nicht wenige der angeblichen libanesischen Bürgerkriegsflüchtlinge türkischer Herkunft sind. Wenn Deutschland solche Kriminellen abschieben will, erkennt die Türkei ihnen auf die Schnelle die türkische Staatsangehörigkeit ab. Die Menschen werden dann staatenlos und können nicht mehr abgeschoben werden. Körting hält das ebenso wie Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) für einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Keiner weiß, wie der Konflikt zu lösen ist.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false