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Berlin: Bombendrohung im Gericht Mann muss in Psychiatrie

Der Mann, der, ausgerüstet mit einer Panzermine, sieben Kilogramm Sprengstoff und einer halbautomatischen Pistole, im vergangenen Jahr in das Sozialgericht an der Invalidenstraße gestürmt war, muss in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das ordnete gestern das Landgericht an.

Der Mann, der, ausgerüstet mit einer Panzermine, sieben Kilogramm Sprengstoff und einer halbautomatischen Pistole, im vergangenen Jahr in das Sozialgericht an der Invalidenstraße gestürmt war, muss in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das ordnete gestern das Landgericht an. Der 62Jährige leide unter einem krankhaften Wahn. Er sehe sich als Opfer, die anderen als „Verbrecher". Weil der Rentner nach wie vor uneinsichtig und aggressiv sei, komme eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nicht in Betracht.

Es war kurz nach elf Uhr, als der Mann am 14. September das Gerichtsgebäude betrat. Der schwer bewaffnete Mann aus dem brandenburgischen Dorf Vogelsang suchte Vergeltung. Seit einem Arbeitsunfall im Jahr 1972 stritt er bereits mit Ärzten, von denen er sich falsch behandelt fühlte, und mit der Justiz, von der er sich um Rentenansprüche betrogen sah. Er hatte immer wieder prozessiert und verloren. Nun brüllte er eine Pförtnerin an: „Aus dem Weg! Das regele ich alleine." Er zog seine Pistole und rannte die Treppen hinauf. Während die Pförtnerin die Polizei rief, stellte der 62-Jährige im ersten Stock die russische Panzermine auf den Korridor. Wenig später konnte er von Polizisten überwältigt werden.

Bereits vor 26 Jahren war der Mann mit einer Keksdose voller Sprengstoff in der Praxis eines Neurologen erschienen und hatte gedroht, „alles in die Luft" zu jagen. In dem folgenden Prozess war ein Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass der Mann bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Zu einer Einweisung in eine geschlossene Klinik reichte das nicht. Im jetzigen Verfahren ging ein Gutachter von Schuldunfähigkeit aus. Dem schlossen sich die Richter an. Der Wahn habe die Steuerungsfähigkeit vollkommen aufgehoben, hieß es. Das Gefährliche seiner Tat sei Wolfgang F. aber durchaus bewusst gewesen. Der Sprengstoff hätte ausgereicht, das Gebäude in Schutt und Asche zu legen. K. G.

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